AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.06.2026 02:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6dae8a7-23fd-4b82-b6a1-848d4d22f892/

Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030

Notice-ID: f6dae8a7-23fd-4b82-b6a1-848d4d22f892 · Procedure-ID: 3d3869b1-0d4b-4667-8dcd-6a4cbbd40035

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
21.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Hamburg Airport Gruppe ist ein Teil öffentliches Unternehmen, an welchem die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) mittelbar bzw. unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Gemäß der Statuten der Gesellschaften bzw. der Regularien der FHH haben die Gesellschaften Jahresabschlüsse nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und einem Abschlussprüfer vorzulegen. Mit dem Ende des Prüfungszyklus für die Geschäftsjahre 2020-2025 steht nunmehr die Vergabe eines neuen Prüfungszyklus und ein Wechsel der Prüfungsgesellschaften für die Geschäftsjahre ab 2026 an.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2031

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
20.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14), Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).