AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f6eb58f2-63d0-490c-9c7c-254b9137fc32) · Abgerufen am 29.09.2026 17:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6eb58f2-63d0-490c-9c7c-254b9137fc32/

Rahmenvereinbarung Fashion

Notice-ID: f6eb58f2-63d0-490c-9c7c-254b9137fc32 · Procedure-ID: b436271a-bd4c-469a-8415-847058b61690

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Stammdaten

Auftraggeber
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Berlin
Veröffentlicht
20.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79342000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
4.908.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffungsziel sind Marketing-Leistungen zur Positionierung von Berlin als Fashion-Standort inkl. Betreuung und Umsetzung der zweimal jährlich stattfindenden Berlin Fashion Week sowie das Website-, Social-Media- und Contentmanagement, das Einladungs- und Guestmanagement, eine Auftaktveranstaltung, umfassende PR-Aktivitäten und Kooperationen mit internationalen Content Creators. Berlin Partner beabsichtigt hierfür, ab 1. September 2026 einen Rahmenvertrag abzuschließen.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Fashion Council Germany e.V.
Vertragsabschluss
13.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).