AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDNYTWXCG8Y8/documents) · Abgerufen am 11.09.2026 10:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6ed616c-0bc4-4507-ae0a-4a3d162491a5/

Gewerbeimmobilien-Versicherung

Notice-ID: f6ed616c-0bc4-4507-ae0a-4a3d162491a5 · Procedure-ID: a6566214-1841-49a3-9435-501912dd8529

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Stammdaten

Auftraggeber
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg
Veröffentlicht
13.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Gewerbeimmobilien-Versicherung inklusive zusätzlicher Deckungserweiterungen für den Gewerbeimmobilienbestand der Versicherungsnehmerin und der Versicherten nach Maßgabe der Mindestversicherungsbedingungen. Basis des Versicherungsschutzes sind die Bedingungen für die Industrielle Sachversicherungs-Police der Funk-Gruppe (B-ISP).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
01.01.2028
Verlängerungsoption
bis zu 20× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).