AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 21:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6f2c18c-657a-4757-bc22-59772cac8bc4/

Seminarverwaltungssoftware

Notice-ID: f6f2c18c-657a-4757-bc22-59772cac8bc4 · Procedure-ID: fa790980-f256-4e52-8421-52e785f0b40d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, München
Veröffentlicht
21.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48931000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
167.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die dauerhafte Überlassung von Lizenzen der Seminarverwaltungssoftware „Semiro“ als Upgrade der vorhandenen Software auf die aktuelle Version 11 inklusive Pflegeleistungen für 60 Monate sowie Dienstleistungen für die Übernahme von Altdaten und Migrationsleistungen, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Software beim DPMA sowie Durchführung von Schulungen. Die Leistungen sind zeitnah nach Zuschlagserteilung zu ebringen. Die Systemserviceleistungen sind für 60 Monate nach Herbeiführung der Betriebsbereitschaft zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Auftragnehmer
Vertragsabschluss
15.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).