AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f700fae7-af76-4fef-8a75-06524ff22d2c/

Brandschutzbeauftragter für Unterkünfte der Regierung der Oberpfalz

Notice-ID: f700fae7-af76-4fef-8a75-06524ff22d2c · Procedure-ID: 7ff7dc6b-aa0c-43a5-a1d6-6b567aa697f1

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierung der Oberpfalz, Regensburg
Veröffentlicht
23.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71317100 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Regierung der Oberpfalz betreibt diverse staatliche Unterkünfte u. a. für Asylsuchende (Gemeinschaftsunterkünfte). Für diese wird ein Auftragnehmer gesucht, der mit qualifiziertem Personal die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten fachgerecht, zuverlässig und eigenverantwortlich übernimmt. In den genannten Unterkünften ist i. d. R. einmal jährlich eine Begehung sowie eine Kontrollbegehung durchzuführen. Hierzu ist ein Gutachten zu erstellen und dem Auftraggebers zuzuleiten. Zudem ist einmal im Jahr eine Schulung für jeden Beschäftigten des Auftraggebers im Aufgabenbereich des Auftragnehmers durchzuführen.

Lose

6 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.12.2025
Zuschlagsentscheidung
11.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).