AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 10:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f708f83c-1fff-45fd-b4b0-070378637cdc/

Pforten- und Sicherheitsdienst für die Liegenschaft Forum Bonn des Bundesamts für Justiz (BfJ), Friedrich-Ebert-Allee 120-126, 53113 Bonn

Notice-ID: f708f83c-1fff-45fd-b4b0-070378637cdc · Procedure-ID: 89f3f87f-f37c-430b-859d-30fec96c98fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz, Bonn
Veröffentlicht
22.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Einsatz eines Pforten- und Sicherheitsdienstes in der Liegenschaft Forum Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 120-126 in 53113 Bonn. # Der Empfang der Liegenschaft soll wie folgt besetzt sowie das Gebäude gesichert werden: Jeweils zwei Sicherheitsdienstmitarbeitende zu den folgenden Uhrzeiten: Montag: 00:00 – 06:30 Uhr Montag bis Freitag: 15:30 – 06:30 Uhr Freitag: 15:30 – 24:00 Uhr Samstag: 00:00 – 24:00 Uhr Sonntag: 00:00 – 24:00 Uhr Feiertage: 00:00 – 24:00 Uhr # Weitere Informationen können Sie dem Dokument "Leistungsbeschreibung" entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).