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Bauliche Erneuerung des Klinikums Bayreuth - Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt
Klinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle) · Bayreuth · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den sich aus der Zielplanung für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums ergebenden 2. Bauabschnitt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt der baulichen Erneuerung des Klinikums Bayreuth.
- Der CPV-Code 71240000 deutet auf Architekten- und Ingenieurleistungen hin.
- Es handelt sich um ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Bieter müssen ihre Eignung und Erfahrung durch entsprechende Nachweise belegen.
Gesucht werden Planungsleistungen für den 2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: Leistung (mit einer Gewichtung von 60%), Preis (mit einer Gewichtung von 40%). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). Der für die Angebotswertung maßgebliche Angebotspreis (Gesamthonorar) ergibt sich aus der im Preisblatt angegebenen Position Reiter „Summenblatt“, Spalte „gewertetes Honar“, Zeile „Summe brutto“. Dieser Angebotspreis wird zur Berechnung der für das Zuschlagskriterium Preis erreichbaren Bewertungspunkte (BP) entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen herangezogen. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 4 BP. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars erhält 0 BP. Alle Angebote mit darüber (d.h. über dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars) liegendem Gesamthonorar erhalten ebenfalls 0 BP. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden angebotenen Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation. Dieser ermittelte Wert der BP wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Es sind in diesem Kriterium maximal 400,00 GBP erreichbar.
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Qualität nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: Leistung (Qualität) (mit einer Gewichtung von 60%), Preis (mit einer Gewichtung von 40%). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). 60 % entfallen auf die Leistung (Qualität), die in drei Teile gegliedert ist. Das Ausführungskonzept macht davon 30 % aus und umfasst fünf gleichgewichtig bewertete Unterkriterien, die wiederum Unter-Unterkriterien haben. Die Unterkriterien sind die Erbringung der weiteren Planungsleistungen, den Umgang mit projektspezifischen Schwierigkeiten und Krisensituationen, die Kosten- und Terminsicherheit, die Berücksichtigung förderrechtlicher Vorgaben sowie die Planung und Koordination unter den Bedingungen eines beengten Baufelds. Das Personalkonzept wird mit 20 % gewichtet und bewertet die beiden Unterkriterien: die Organisation des eingesetzten Personals sowie die Verfügbarkeit, Kontinuität und Personalrisikovorsorge, die sich jeweils auch aus Unter-Unterkriterien zusammensetzen. Die Erfahrung des Gesamtprojektleiters fließt mit 10 % ein und wird anhand von drei Unterkriterien beurteilt: der Erfahrung mit gefördertem Krankenhausbau in Bayern, der Erfahrung mit beengten Baufeldbedingungen sowie der Erfahrung mit der Planung und Koordination bei laufendem Krankenhausbetrieb. Alle Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien einschließlich der definierten Punktzahl sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen (vgl. Dokument: BA2_Bewertungsmatrix).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eignungskriterum (Vordruck 6): Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eignungskriterum (Vordruck 8): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5.000.000,- für Personenschäden und von mindestens EUR 3.000.000,- für Sach- und Vermögenschäden verfügt, wobei die jeweilige Versicherungssumme pro Kalenderjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen muss (mindestens 2-fache Maximierung). Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche. Alternativ, für den Fall, dass eine entsprechende Versicherung nicht besteht, wird die Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Bereitschaft eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den vorstehenden Deckungssummen im Auftragsfall bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen und den Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche, gefordert. Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Mindestanforderung. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderte Versicherung verfügen oder deren Bereitschaftserklärung diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eignungskriterum (Vordruck 7): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt, einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz von mindestens EUR 7.000.000,- erzielt (Mindestanforderung). Der Gesamtumsatz in der vorstehenden Höhe ist eine Mindestanforderung. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über den geforderten durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens EUR 7.000.000,- je Geschäftsjahr verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auswahlkriterium (Vordruck 9): Für jede vorgelegte, wertbare Unternehmensreferenz erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft 1 Punkt. Das heißt, ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erhält: -- für die Einreichung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen: 3 Punkte -- für die Einreichung von vier vergleichbaren Referenzen: 4 Punkte -- für die Einreichung von fünf vergleichbaren Referenzen: 5 Punkte Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann bei Überschreiten der vorstehenden Mindestanforderungen hinsichtlich der nachzuweisenden Referenzen für jede vorgelegte, wertbare Unternehmensreferenz zudem weitere Zusatzpunkte erhalten, die bei der Wertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt werden. Zusatzpunkte bekommt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft unter folgenden Voraussetzungen: -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für eine Allgemeine Pflegestation:1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für eine IMC-Station (Intermediate Care; sog. mittlere Pflege): 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für eine Komfortstation: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt umfasst folgende Bettenanzahl von 150 bis 200 Betten: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz von 201 bis 250 Betten: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz ab 251 Betten: 3 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt hat Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12 von EUR 50.000.000 ,- brutto bis EUR 70.000.000 ,- brutto: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz von EUR 70.000.000,01 brutto bis EUR 80.000.000 ,- brutto: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz ab EUR 80.000.000,01 brutto: 3 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt wurde im ursprünglich vorgesehenen Kostenrahmen realisiert oder die Abweichung vom vorgesehenen Kostenrahmen war nicht vom Auftragnehmer des Referenzprojekts zu vertreten: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt wurde im ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen realisiert oder die Abweichung vom vorgesehenen Zeitrahmen war nicht vom Auftragnehmer des Referenzprojekts zu vertreten: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz -- Das Referenzprojekt weist ein Verhältnis von Bruttogeschoßfläche (BGF) zu Nutzfläche (NF) von maximal 2,0 auf: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann bei Vorlage von fünf wertbaren Unternehmensreferenzen, die sämtliche Voraussetzungen im besten Maße erfüllen, in diesem Kriterium insgesamt maximal 75 Punkte erzielen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eignungskriterum (Vordruck 9): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens drei und maximal fünf Unternehmensreferenzen (bei Nennung von mehr als fünf Unternehmensreferenzen werden die fünf besten bewertet) seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Planungsleistungen für Neu- oder Umbauprojekte inkl. Anbindung an den Bestand für ein Akutkrankenhaus (d.h. eine stationäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung, die der unmittelbaren Diagnostik und Therapie bei akuten Erkrankungen, Verletzungen oder medizinischen Notfällen dient und sich durch einen zeitlich begrenzten Behandlungsaufenthalt von Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen abgrenzt) mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: -- Auftraggeber: Der Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99 GWB. -- Zeitraum der Leistungserbringung: Das Referenzprojekt ist aus dem Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, das heißt die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2016. -- Leistungsumfang: Das Referenzprojekt umfasst mindestens die folgenden Leistungsbilder: Gebäude und Innenräume (Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI); Tragwerksplanung (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI); Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI); Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, dort: Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe und Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum; Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen); Wärmeschutz und Energiebilanz gemäß Nr. 23 der Schriftenreihe AHO, Stand: August 2022; Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Nr. 17 der Schriftenreihe AHO, Stand: Dezember 2022. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zudem bei den Referenzprojekten die Vertretung und die Projektleitung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und die Koordination sowie die Integration sämtlicher projektbezogener Planungsleistungen (sowohl des eigenen Planungsteams als auch aller weiteren Planungsbüros-/teams) übernommen. -- Erbrachte Leistungsphasen: Bei dem Referenzprojekt ist Leistungsphase 8 mindestens begonnen, sog. "Ausbau in Ausführung"; d.h. der Rohbau muss weitestgehend abgeschlossen sein, die Gebäudehülle weitestgehend fertiggestellt und der Innenausbau muss mit den Gewerken: Estricharbeiten, haustechnische Rohinstallation, Trockenbauarbeiten oder vergleichbaren Gewerken begonnen sein. -- Baukosten: Die Referenzprojekte weisen Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12 von mindestens EUR 50.000.000,- brutto auf. Mindestens ein Referenzprojekt weist Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2008-12 von mindestens EUR 70.000.000,- brutto auf. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft erfasst sind. -- Förderung: Die Referenzprojekte stellten geförderte Bauvorhaben dar, d.h. die Finanzierung der jeweiligs geplanten Bauvorhaben erfolgte ganz oder teilweise aus öffentlichen Fördermitteln. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die benannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
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Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)
Auswahlkriterium (Vordruck 10): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann bei Überschreiten der vorstehenden Mindestanforderung für die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Punkte erreichen, die bei der Wertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt werden. Punkte bekommt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft unter folgenden Voraussetzungen: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, im Sinne der Mindestanforderung, beträgt mindestens: -- 16 Beschäftigte: 1 Punkt -- 20 Beschäftigte: 3 Punkte -- 24 Beschäftigte: 5 Punkte Der Bewerber kann in diesem Kriterium maximal 5 Punkte erzielen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
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Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)
Eignungskriterum (Vordruck 10): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft weist nach (Eigenerklärung), dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder seit dem Gründungsdatum bzw. dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens jeweils eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens zwölf (12) Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt hat, die eine eintragungsfähige Ausbildung für die Berufsbezeichnung als Architekt oder Ingenieur absolviert haben oder sonst berechtigt sind, in diesen Berufsqualifikationen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Mindestanforderung). Als eintragungsfähig in diesem Sinne gelten Ausbildungen, die für eine Eintragung in die Architektenliste oder für die Berufsausübung als Ingenieur nach den in Bayern einschlägigen Vorschriften, dem Bayerischen Baukammergesetz (BayBauKaG) bzw. dem Bayerischen Ingenieurgesetz (BayIngG), vorausgesetzt werden. Als Vollzeitäquivalent (VZÄ) gilt eine Beschäftigung im Umfang der jeweils im Unternehmen geltenden regulären Vollzeitarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig entsprechend ihrem Verhältnis zur Vollzeitstelle angerechnet (z. B. entspricht eine Teilzeitstelle mit 50 % der regulären Arbeitszeit 0,5 VZÄ). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderte durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des Vertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die Bieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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