AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 05:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f70d00df-6523-416d-8d2e-830b86d044d1/

Vergabeverfahren zur Ertüchtigung des digitalen Alarmierungsnetzes im Landkreis Heilbronn

Notice-ID: f70d00df-6523-416d-8d2e-830b86d044d1 · Procedure-ID: e05fe65f-756b-4979-a30c-7a0f9b9a7482

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Heilbronn, Heilbronn
Veröffentlicht
02.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32000000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
630.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Verfahren umfasst die Beschaffung (Kauf) neuer DAU-Technik und DAG-Hardware bei Beibehaltung sämtlicher übrigen Komponenten der DA-Infrastruktur - insbesondere unter Beibehaltung der DAG-Betriebssoftware und der Schnittstellen der zentralen Systemtechnik des bestehenden digitalen Alarmierungsnetzes (insbesondere zum Einsatzleitsystem) sowie einen den Alarmierungsbetrieb nicht unterbrechenden sukzessiven 1:1 Austausch der DAU an den jeweiligen bestehenden Standorten sowie den Umzug von einem DAU-Standort und den Neubau von einem zusätzlichen DAU-Standort zur Erreichung der erforderlichen Feldstärke in bei Ausfall eines DAU nicht mehr ausreichend versorgten Bereichen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
28.02.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen: Sonstige Gründe

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).