AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f70e4918-cf03-447e-bc1b-11626d9ccb4b) · Abgerufen am 16.10.2026 20:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f70e4918-cf03-447e-bc1b-11626d9ccb4b/

Planungsleistungen zur Verdichtung eines Bürogebäudes (Architektur LP 5-8 sowie Technische Gebäudeausrüstung LP 1-8

Notice-ID: f70e4918-cf03-447e-bc1b-11626d9ccb4b · Procedure-ID: b8a7698c-2148-436e-8565-f2be6b3dba18

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Laatzen, Laatzen
Veröffentlicht
09.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
273.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag besteht aus Architektenleistungen sowie Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung: Architektenleistungen gem. § 34 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7, HOAI 2021 für die Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Ingenieurleistungen gemäß §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1, linke Spalte, Leistungsphase 1 bis 8 für die Technische Ausrüstung.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.09.2026
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Jensen · Gronau Architekten PartG mbB
Vertragsabschluss
29.09.2026
Zuschlagsentscheidung
17.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).