Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Weiterentwicklung Entscheidungsvisualisierung (Endlagersuche Navigator) im Rahmen der Information der Öffentlichkeit über das Standortauswahlverfahren gemäß StandAG

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen

Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in IT & Digitalisierung

Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.

Wer Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.

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Beschreibung

Im Sommer 2022 hat die BGE mit der Konzeptentwicklung und Umsetzung einer derartigen Webanwendung begonnen, welche am 04.11.2024 erstmals online ging (https://navigator.bge.de/). Die aktuelle Anwendung stellt einen ersten Schritt hin zur transparenten Darstellung von Ergebnissen und Entscheidungen im Standortauswahlverfahren und soll sukzessive, durch verbesserte Interaktion mit u. a. Ergebnisflächen, Datengrundlagen, Berichten und Literaturquellen bis Ende 2027 weiterentwickelt werden. Der Fokus bei der Weiterentwicklung soll auf der Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte und Gebietsbewertungen der BGE liegen, d. h, dass das Informationsangebot über verschiedene Informationsebenen vom Groben (Darstellung der Ergebnisflächen) zum Feinen (Detailinformationen zur Herleitung der Ergebnisflächen) führt. Mit der Weiterentwicklung des Endlagersuche Navigators soll ein konsistentes, webbasiertes System zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitsschritte, Entscheidungsprozesse und Ergebnisse der BGE geschaffen werden. Ausgehend von der weißen Landkarte, über die Ermittlung von Teilgebieten bis vorerst zum Standortregionenvorschlag soll der Entscheidungsfindungsprozess anschaulich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dem in diesem Zusammenhang ausgeschriebenen Rahmenvertrag liegt die vorliegende Leistungsbeschreibung zu Grunde.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung einer webbasierten Anwendung zur Visualisierung von Entscheidungsprozessen im Standortauswahlverfahren für Endlager.

Der geschätzte Wert beträgt 950.000 EUR. Gefordert ist die Schaffung eines konsistenten Systems zur Dokumentation von Arbeitsschritten und Ergebnissen, mit Fokus auf Nachvollziehbarkeit und verbesserte Interaktion bis Ende 2027.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Weiterentwicklung Entscheidungsvisualisierung (Endlagersuche Navigator) im Rahmen der Information der Öffentlichkeit über das Standortauswahlverfahren gemäß StandAG
  • Preis nach Wichtigkeit

    40 v. H. Preis

  • Qualität nach Wichtigkeit

    60 v. H. Personalausstattung, Qualifikation, Referenzen

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 950.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 27.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.057 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.367.510 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

950.000 €
Geschätzter Wert
ca. 39 % unter Branchen-Median

Angebotsfrist 27.01.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer STAVgV3T-25-01-JRO
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Peine, Niedersachsen
Veröffentlicht 14.12.2025
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Peine
Laufzeit 01.06.2026 – 31.12.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 61.905 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.863 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine

Vergabestelle@bge.de
+49 5171 43-0