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Weiterentwicklung Entscheidungsvisualisierung (Endlagersuche Navigator) im Rahmen der Information der Öffentlichkeit über das Standortauswahlverfahren gemäß StandAG
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen
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Im Sommer 2022 hat die BGE mit der Konzeptentwicklung und Umsetzung einer derartigen Webanwendung begonnen, welche am 04.11.2024 erstmals online ging (https://navigator.bge.de/). Die aktuelle Anwendung stellt einen ersten Schritt hin zur transparenten Darstellung von Ergebnissen und Entscheidungen im Standortauswahlverfahren und soll sukzessive, durch verbesserte Interaktion mit u. a. Ergebnisflächen, Datengrundlagen, Berichten und Literaturquellen bis Ende 2027 weiterentwickelt werden. Der Fokus bei der Weiterentwicklung soll auf der Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte und Gebietsbewertungen der BGE liegen, d. h, dass das Informationsangebot über verschiedene Informationsebenen vom Groben (Darstellung der Ergebnisflächen) zum Feinen (Detailinformationen zur Herleitung der Ergebnisflächen) führt. Mit der Weiterentwicklung des Endlagersuche Navigators soll ein konsistentes, webbasiertes System zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitsschritte, Entscheidungsprozesse und Ergebnisse der BGE geschaffen werden. Ausgehend von der weißen Landkarte, über die Ermittlung von Teilgebieten bis vorerst zum Standortregionenvorschlag soll der Entscheidungsfindungsprozess anschaulich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dem in diesem Zusammenhang ausgeschriebenen Rahmenvertrag liegt die vorliegende Leistungsbeschreibung zu Grunde.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung einer webbasierten Anwendung zur Visualisierung von Entscheidungsprozessen im Standortauswahlverfahren für Endlager.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
40 v. H. Preis
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Qualität nach Wichtigkeit
60 v. H. Personalausstattung, Qualifikation, Referenzen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 950.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 27.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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