AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 05:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f73d9aeb-df79-4b46-bba6-3b80c09e5aef/

Essenversorgung in Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Schulzendorf

Notice-ID: f73d9aeb-df79-4b46-bba6-3b80c09e5aef · Procedure-ID: 806446be-f194-4e59-9049-bf039e67c0a7

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schulzendorf, Schulzendorf
Veröffentlicht
18.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Schulzendorf beabsichtigt die Dienstleistung für die Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen (im Folgenden auch "Kitas" genannt) in Trägerschaft der Gemeinde für 2 Jahre zu vergeben. Die Versorgung umfasst die Herstellung und Belieferung mit Frühstück, Vesper und Mittagessen in 4 Kitas an fünf Werktagen (Montag bis Freitag). Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2024. Es soll vorerst ein Rahmenvertrag über zwei Jahre geschlossen werden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist optional vorgesehen. Die Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt: Los 1 Kita Märchenland Kita Löwenzahn Los 2 Kita Hollerbusch Interims-Kita Eine Angebotsabgabe kann für ein oder alle Lose erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist für ein oder mehrere (auch alle) Lose möglich.

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.07.2024
Angebotsspanne
360.622 – 495.835 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabestelle des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).