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Neutorstraße - Am Delft, Emden / Fachplanung - Technische Ausrüstung (Licht- und Leitungsplanung)
Stadt Emden · Emden · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Das Plangebiet ist in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt: 1. Bauabschnitt = nördliche Neutorstraße 2. Bauabschnitt = südliche Neutorstraße, Stadtgarten und teilw. Straße Am Delft 3. Bauabschnitt = Hafentorplatz und südliche Straße Am Delft 4. Bauabschnitt = Hafenkopf und Straßenraum Der erste Bauabschnitt befindet sich seit April 2026 im Bau und wird im April 2027 abgeschlossen. Die weiteren Bauabschnitte folgen nachlaufend. Für das gesamte Planungsgebiet sind die Leistungsphasen 1-3 sowohl für die Lichtplanung als auch für die Leitungsplanung vollständig erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der technischen Ausrüstung (§ 53 HOAI) zur Durchführung der Lichtplanung (Verkehrsbeleuchtung / architektonische Lichtplanung) mit Leitungsplanung für die Lph. 4-6, optional Lph. 7-8 und Berücksichtigung der Eventbeleuchtung (Lph. 1-6, optional Lph. 7-8) nur für den 3. und 4. Bauabschnitt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Fachplanung für Licht- und Leitungsplanung (LPH 4-8 optional LPH 7-8) für die Bauabschnitte 3 und 4 der Neutorstraße in Emden.
- Die Planung umfasst Verkehrsbeleuchtung, architektonische Lichtplanung und Leitungsplanung.
- Erfahrungen in der Lichtplanung und Leitungsplanung sind erforderlich.
- Die Stadt Emden ist der Auftraggeber.
Gesucht werden Fachplaner für technische Ausrüstung (Licht- und Leitungsplanung) für die Leistungsphasen 4-8 im Rahmen der Neutorstraße in Emden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Offenes Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV)“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 50 %Preis
50% Angebotsendsumme des Honorarangebotes
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Referenzprojekte 30 %Qualität
10% Referenzprojekt-Nr.: 1 10% Referenzprojekt-Nr.: 2 10% Referenzprojekt-Nr.: 3 Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien finden Sie in der Anlage Wertungskriterien: Angebot (Gewichtung).
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Projektteam 20 %Qualität
10% Organisation des Projektteams 06% Qualifikation des Projektteams 04% Erfahrung des Projektteams Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien finden Sie in der Anlage Wertungskriterien: Angebot (Gewichtung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
- Kurzvorstellung des Ingenieurbüros / Unternehmens (allgemeine Angaben) - Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie) - Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen) oder Präqualifikationsnachweis - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 01.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.535 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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