AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f7550aac-edc3-4deb-aecd-0a27e41c2e6a/

Schülerbeförderung Grundschule Künzing-Gergweis ab 2026/27

Notice-ID: f7550aac-edc3-4deb-aecd-0a27e41c2e6a · Procedure-ID: f376090a-c67f-4376-82b2-007bee8696f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Schulverband Grundschule Künzing-Gergweis, Künzing
Veröffentlicht
03.03.2026
Frist (Submission)
08.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern der Grundschulen Künzing und Gergweis mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs.Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten zwischen den Schulstandorten und ggf. sonstigen Zielen von Schulveranstaltungen. Voraussichtlliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 47.500 km.Es werden voraussichtlich mindestens ein 50-Sitzer, ein 20-Sitzer und zwei 9-sitzer benötigt.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2026
Ende
26.07.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).