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Planungsleistungen (hier: Objektplanung und Tragwerksplanung) für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) "Lasbachschule" in der Gemeinde Quierschied
Gemeinde Quierschied · Quierschied · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenArchitektenleistungen (Objektplanung) für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule "Lasbachschule🏆 Architekturbüro Armin Lauck · Schmelz
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Los 2 VergebenTragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule "Lasbachschule🏆 WPW GmbH · Saarbrücken
- Architekturbüro Armin Lauck · Schmelz Kleines Unternehmen
- WPW GmbH · Saarbrücken Kleines Unternehmen
Beschreibung
Die Gemeinde Quierschied beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) an der Lasbachschule in der Lasbachstraße 21 in 66287 Quierschied. Ziel der Maßnahme ist die bedarfsgerechte Erweiterung der vorhandenen räumlichen Kapazitäten zur Betreuung von künftig bis zu 290 Kindern. Vorgesehen sind der Anbau zusätzlicher Betreuungsräume, die Erweiterung des Essbereichs mit Küche und Nebenräumen sowie Umbaumaßnahmen in bestehenden Gebäudeteilen zur kombinierten Nutzung durch FGTS und Regelschule. Zusätzlich erfolgen brandschutztechnische Anpassungen, die Erneuerung haustechnischer Installationen sowie Maßnahmen zur funktionalen Neuordnung einzelner Bereiche. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme beträgt ca. 1.921.344,19 EUR netto (KG 200–600 gem. DIN 276). Der Bauantrag soll bis Ende 2025 eingereicht werden. Die Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung sowie 1-4 der Tragwerksplanung sind bereits erbracht (siehe Anlagen) und sollen bei der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 5-9 der Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI sowie die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 5 bis 6 + 8 gem. § 51 HOAI.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 40 %Preis
Honorarangebot (Z-3); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
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Referenzen 30 %Qualität
Referenzen (Z-1); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
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Team 30 %Qualität
Team (Z-2); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
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Berufserfahrung 40 %Qualität
(Z-2) Berufserfahrung Planungsteam, siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
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Referenzen 30 %Qualität
(Z-1) Vorlage von Referenzprojekten über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen zur auftragsbezogenen Qualifikation. siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
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Honorarangebot 30 %Preis
(Z-3) Honorarangebot. siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 133 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Architekturbüro Armin Lauck · WPW GmbHZuschlagswert 126.071 €1 Veröffentlichung
- 23.10.2025 Ergänzende Informationen aktuell
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