AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 22:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f76a362f-5666-4b3b-9834-9b60a63a1879/

Europaweite Ausschreibung über die Lieferung von schulischen Einrichtungsgegenständen (Tische, Stühle, Schränke, Regale, Sonnenschutz, Seitenwandtafeln, Bilderleisten, Tafelreparaturen, Tafelsicherheitsüberprüfung) im Rahmenvertrag für die Jahre 2026 - 2027

Notice-ID: f76a362f-5666-4b3b-9834-9b60a63a1879 · Procedure-ID: c8eac6a4-56a4-4492-bc2a-13413a913053

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Mülheim an der Ruhr
Veröffentlicht
03.11.2025
Frist (Submission)
08.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bildung & Forschung
Geschätztes Rahmen-Volumen
298.896 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Europaweite Ausschreibung über die Lieferung von schulischen Einrichtungsgegenständen (Tische, Stühle, Schränke, Regale, Sonnenschutz, Seitenwandtafeln, Bilderleisten, Tafelreparaturen, Tafelsicherheitsüberprüfung) im Rahmenvertrag für die Jahre 2026 - 2027

Lose

5 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).