AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E51785334) · Abgerufen am 06.09.2026 07:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f76b675a-2490-47c4-bbce-17bbbbf471f1/

Software Development and Verification (GNC Software Unterstützung)

Notice-ID: f76b675a-2490-47c4-bbce-17bbbbf471f1 · Procedure-ID: ca376a52-1ece-4637-8796-b2e22251696d

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
01.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Tätigkeit ist die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen und Beratung im Bereich der Entwicklung, Verifikationsplanung und Verifikationsdurchführung für eingebettete Software im Rahmen der Entwicklung des GNC Systems mit besonderem Schwerpunkt auf – Entwicklung und Dokumentation der Flugsoftware-Spezifikationen, – Implementierung der Flugsoftware-Spezifikationen – Entwicklung und Dokumentation der anzuwendenden Verifizierungsspezifikationen und -verfahren angewandten Verfahren, – Implementierung und Durchführung der Verifikationsaktivitäten, and – Auswertung der Verifikationsergebnisse.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).