Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als
gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und
Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen
Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens 2 Unternehmensreferenzen anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter
in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang
vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Gewertet werden
Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht
wurden. Die Angaben sind im Angebotsvordruck zu machen.