AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f77eee97-741d-4b09-8451-3e8d40a1bfbf) · Abgerufen am 03.10.2026 22:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f77eee97-741d-4b09-8451-3e8d40a1bfbf/

Pfortendienst (Empfang, Besuchsmanagement, Telefonzentrale, Serviceaufgaben, Wach-, Schließ- und Kontrolldienste, Notruf- und Serviceleitstelle) für das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Notice-ID: f77eee97-741d-4b09-8451-3e8d40a1bfbf · Procedure-ID: 2535cbaf-b16a-4ed9-a880-8b24b5babc6a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
03.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
107.674 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe sind Pfortendienste im Dienstgebäude des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg in Stuttgart-Mitte.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG
Vertragsabschluss
25.08.2026
Angebotsspanne
107.674 – 117.847 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).