Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Vergeben Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Ex-post Bekanntmachung: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach

Thüringer Glasfasergesellschaft mbH · Erfurt · Thüringen

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Beschreibung

Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags betreffend das Los 1 (LK Sömmerda Cluster Nord). ============================================================== Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK Unternehmen in Auftrag gegeben sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Pr

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Branche: Telekommunikation

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines neu zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten Thüringens.

Der Konzessionsnehmer muss das Netz mindestens sieben Jahre betreiben, mit aktiven Komponenten ausstatten, warten und eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Die Ausschreibung bezieht sich auf geförderte Projekte im Rahmen von Bundes- und Landesrichtlinien.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Vergabe-Ergebnis

💶 Zuschlagswert 1.061.383 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 07.07.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.

Diskrepanz: 2 Angebote eingegangen, aber nur 1 Bieter namentlich publiziert (Telekom Deutschland GmbH). Möglich sind Mehrfach-Angebote desselben Bieters (z.B. Haupt- und Nebenangebot) oder anonymisierte Mit-Bieter.

Preiseinschätzung

Basierend auf 328 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.114.967 €
Median 9.060.649 €
Oberes Quartil 23.012.560 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Telekom Deutschland GmbH 1.061.383 €
1.061.383 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Erfurt, Thüringen
Veröffentlicht 30.07.2025
CPV-Code 64210000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,4) (?)
Erfüllungsort Erfurt

Bieter (1)
Telekom Deutschland GmbH · Bonn

Vergabe-Status (?)
Auftrag vergeben
Im Vergabeergebnis ist kein Auftragnehmer aufgeführt
Vertrag 07.07.2025

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 20.888 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.002 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 7%
KMU-Bieteranteil 41%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

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