AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
K ST 24018 Freianlagenplanung Umbau und Erweiterung Gymnasium Korschenbroich, Hauptstandort: Don-Bosco-Straße 2-4, 41352 Korschenbroich.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Korschenbroich, Korschenbroich
- Veröffentlicht
- 27.04.2024
- Frist (Submission)
- 31.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71400000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Planungsleistungen Freiraumplanung / Landschaftsarchitektur Im Zuge der Hochbaumaßnahmen ist eine Ergänzung und Sanierung der Freianlagen erforderlich. Hierbei soll insbesondere der Schulhof als zentraler Kommunikationsort mit hoher Aufenthaltsqualität für die Schüler*innen gestaltet werden. Die zu erbringenden Planungsleistungen basieren grundsätzlich auf den Leistungsbildern der HOAI und umfassen u.a.: • Planung der Freianlagen und Freiflächen für den Schulbetrieb einschl. Rettungswege, Sammelplätze und Parkplatzflächen • Planung Schulhof und Freiflächen zwischen Erweiterung und umgebenden Straßen bzw. vorh. Bebauung • Abstimmung Entwässerungskonzept mit Fachplanung TGA (Das Entwässerungsgesuch wird seitens der Fachplanung TGA gestellt); Voraussichtlich mit Regenrückhaltung • Abstimmung und Zuarbeit der Leistungspositionen, die im Leistungsverzeichnis Abbruch bzw. Erd- und Rohbau erfolgen sollen (Zuarbeit für Architekten und TGA) • Der Erhalt des Baumbestandes ist nach Sinnfälligkeit zu prüfen. • Die Dachflächen sollen begrünt werden. Hier ist aufgrund der Anforderung an PV-Flächen eine Abwägung zwischen extensiver und intensiver Begrünung zu treffen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 2 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.