AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
FB-Reinigung nach Unfällen mit wassergef. Stoffen GB Lingen 04/2026 - 03/2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen, Lingen (Ems)
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Frist (Submission)
- 22.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90611000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätzter Wert
- 1.460.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
"Maschinelle Reinigung auf Verkehrsflächen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen mit speziell für derartige Reinigung ausgerüsteten Fahrzeugen; einschließlich der fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abfallstoffgemisches, Schutzmaßnahmen für Böden und Gewässer sowie Verkehrssicherungsarbeiten. Einsatzbereitschaft 365 Tage / Jahr, 24 Stunden / Tag, auch an Sonn- und Feiertagen während der gesamten Vertragslaufzeit; Einsatzbeginn: jeweils 60 Minuten nach Abruf. Da die Anzahl und der Umfang der Unfälle nicht vorhersehbar sind, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt das 1,5 fache des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung/Wertungsmatrix). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt." — "Maschinelle Reinigung auf Verkehrsflächen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen mit speziell für derartige Reinigung ausgerüsteten Fahrzeugen; einschließlich der fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abfallstoffgemisches, Schutzmaßnahmen für Böden und Gewässer sowie Verkehrssicherungsarbeiten. Einsatzbereitschaft 365 Tage / Jahr, 24 Stunden / Tag, auch an Sonn- und Feiertagen während der gesamten Vertragslaufzeit; Einsatzbeginn: jeweils 60 Minuten nach Abruf. Da die Anzahl und der Umfang der Unfälle nicht vorhersehbar sind, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt das 1,5 fache des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung/Wertungsmatrix). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt." — "Maschinelle Reinigung auf Verkehrsflächen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen mit speziell für derartige Reinigung ausgerüsteten Fahrzeugen; einschließlich der fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abfallstoffgemisches, Schutzmaßnahmen für Böden und Gewässer sowie Verkehrssicherungsarbeiten. Einsatzbereitschaft 365 Tage / Jahr, 24 Stunden / Tag, auch an Sonn- und Feiertagen während der gesamten Vertragslaufzeit; Einsatzbeginn: jeweils 60 Minuten nach Abruf. Da die Anzahl und der Umfang der Unfälle nicht vorhersehbar sind, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt das 1,5 fache des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung/Wertungsmatrix). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt." — "Maschinelle Reinigung auf Verkehrsflächen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen mit speziell für derartige Reinigung ausgerüsteten Fahrzeugen; einschließlich der fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abfallstoffgemisches, Schutzmaßnahmen für Böden und Gewässer sowie Verkehrssicherungsarbeiten. Einsatzbereitschaft 365 Tage / Jahr, 24 Stunden / Tag, auch an Sonn- und Feiertagen während der gesamten Vertragslaufzeit; Einsatzbeginn: jeweils 60 Minuten nach Abruf. Da die Anzahl und der Umfang der Unfälle nicht vorhersehbar sind, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt das 1,5 fache des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung/Wertungsmatrix). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt." — "Maschinelle Reinigung auf Verkehrsflächen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen mit speziell für derartige Reinigung ausgerüsteten Fahrzeugen; einschließlich der fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abfallstoffgemisches, Schutzmaßnahmen für Böden und Gewässer sowie Verkehrssicherungsarbeiten. Einsatzbereitschaft 365 Tage / Jahr, 24 Stunden / Tag, auch an Sonn- und Feiertagen während der gesamten Vertragslaufzeit; Einsatzbeginn: jeweils 60 Minuten nach Abruf. Da die Anzahl und der Umfang der Unfälle nicht vorhersehbar sind, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt das 1,5 fache des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung/Wertungsmatrix). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt."
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — SM Friesoythe
- Geschätzter Wert
- 300.000 €
Los 2 — SM Löningen
- Geschätzter Wert
- 200.000 €
Los 3 — SM Meppen
- Geschätzter Wert
- 400.000 €
Los 4 — SM Nordhorn
- Geschätzter Wert
- 360.000 €
Los 5 — SM Papenburg
- Geschätzter Wert
- 200.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.