AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 13:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f7a84a67-dfa8-4a70-b1d4-8ef2da981714/

Bestandsgebäude Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium, Raumlufttechnische Anlagen - 3. BA

Notice-ID: f7a84a67-dfa8-4a70-b1d4-8ef2da981714 · Procedure-ID: b7e212d9-35fa-4a17-941c-c23cf90165c5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Ratingen
Veröffentlicht
18.01.2024
Frist (Submission)
20.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes um einen Neubau für 12 Klassen, 2 Musik- und Nebenräume, Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes der Schule sowie Sanierungsmaßnahmen im benachbarten Gebäudekomplex aus Theater und Sporthalle. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Maßnahmen zur Erstellung der "RLT-Anlage Bestand BT 3" für die Sanierung des Schulkomplexes. Im Teilprojekt Schule Bestand erfolgt eine umfassende Sanierung mit Umbaumaßnahmen im gesamten Bestandsgebäude. Die Schule wird im Bezug auf Raumanordnung, Raumqualitäten und technischen Ausbau auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.10.2024
Ende
30.04.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
80 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).