AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f7b07276-0d32-4aea-8986-1a2c6b562e3e/

HZI: Neubau HIRI / StBaWü: Erschließung Stammgelände LV Abschnitt 1: (HZI) Garten- und Landschaftsbauarbeiten (VE50) für den Neubau HIRI LV Abschnitt 2: (StBaWü) Verkehrswege-, Pflaster-, Ga-La-Bauarbeiten UKW Stammgelände

Notice-ID: f7b07276-0d32-4aea-8986-1a2c6b562e3e · Procedure-ID: 05b9dab4-d6fe-4650-9dd7-971ce2cd3277

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Stammdaten

Auftraggeber
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH, Braunschweig
Veröffentlicht
03.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
974.755 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau HIRI: Das Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung (HIRI) ist ein gemeinsames Forschungszentrum der Julius-Maximillians-Universität Würzburg und des Helmholtz- Zentrums für Infektionsforschung, HZI in Braunschweig. Das Baugrundstück für den Neubau des HIRI liegt im Stadtteil Grombühl in Würzburg an der Josef-Schneider-Straße stellt eine ‚Insellage‘ innerhalb des historischen Campus des Universitätsklinikums Würzburg (UKW) dar, welches am Hang des Lindleinsberges liegt und in süd-südöstlicher Richtung zum Pleichachtal abfällt. Die Grundstücksfläche beträgt 4.280 m², das Gebäude beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche Neubau von 2.189 m², eine Bruttogeschossfläche Neubau von 10.863 m², eine Gebäudehöhe von 21,95 m / 17,75 m und auf eine Anzahl Vollgeschosse: 5 / 4. ***Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird*** Erschließung Stammgelände UKW: Das Staatliche Bauamt Würzburg plant gleichzeitig die Verkehrswege-, Pflaster-, Ga-La-Bauarbeiten für das direkt an das Neubau HIRI angrenzende Campus- / Stammgelände ausführen zu lassen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Neubau des zuvor beschriebenen Forschungsgebäudes sowie die Verkehrswege-, Pflaster-, Ga-La-Bauarbeiten für die Erschließung des Stammgeländes UKW. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Abrechnung und Zuständigkeit der Auftraggeber: • Die Ausschreibung umfasst Leistungen für zwei unterschiedliche Auftraggeber: o LV Abschnitt 1: HZI (Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung) o LV Abschnitt 2: StBaWü (Staatliches Bauamt Würzburg). • Die Zusammenarbeit der oben genannten Auftraggeber beschränkt sich ausschließlich auf die gemeinsame Ausschreibung und Vergabe der Leistungen gemäß VOB/A. Diese endet mit der Zuschlagserteilung. • Ab der Zuschlagserteilung gelten getrennte Verantwortlichkeiten gemäß VOB/B: Die Vertragsdurchführung, insbesondere Abrechnung, Nachtragsstellung und Kommunikation, hat durch den Auftragnehmer strikt abschnittsweise getrennt gemäß den jeweiligen Leistungspositionen in Abschnitt 1 und 2 des Leistungsverzeichnisses zu erfolgen. • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Rechnung und jeder Nachtrag klar dem jeweiligen Auftraggeber zuzuordnen ist. Die Bieter haben dies bei Angebotsabgabe und bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu beachten.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.04.2026
Ende
31.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gloeckle Hoch- und Tiefbau GmbH Bauunternehmung
Vertragsabschluss
01.12.2025
Zuschlagsentscheidung
19.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).