AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f7c89991-077c-4fe6-85b8-fabf045ad308) · Abgerufen am 06.09.2026 12:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f7c89991-077c-4fe6-85b8-fabf045ad308/

Monitoring von Schall-, Erschütterungs- und Lichtimmissionen im PfA Nord (VE8102) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)

Notice-ID: f7c89991-077c-4fe6-85b8-fabf045ad308 · Procedure-ID: 021db0ea-17f4-4019-aad6-3f1c8dfbd2ed

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Stammdaten

Auftraggeber
RTW Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
29.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: - die Einrichtung der Messstellen und Festlegung der Messpunkte, Art und Umfang der Messungen nach A. V. 2.4.8 der Planfeststellung sowie, - die Durchführung von Nullmessungen vor Beginn der bauzeitlichen Immissionsmessungen - die Teilnahme an Baubesprechungen - die messtechnische Überwachung der baubedingten Schall-, Erschütterungs- und Lichtimmissionen auf der Grundlage des vorliegenden Messkonzepts - die Vorbereitung von Textentwürfen zu Anliegerbeschwerden.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.04.2024
Ende
13.09.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).