AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/147802) · Abgerufen am 29.09.2026 18:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f7e9f7eb-106f-47cc-9e33-4978ede4581c/

RV über AV Kommunikation- und Medientechnik für hybride Besprechungsräume

Notice-ID: f7e9f7eb-106f-47cc-9e33-4978ede4581c · Procedure-ID: 4175556a-36c8-40c9-aa02-3d3e97179841

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Stammdaten

Veröffentlicht
15.09.2025
Frist (Submission)
17.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32232000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
4.600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über AV-Kommunikation- und Medientechnik für hybride Besprechungsräume beim Auftraggeber ZDF. Es ist beabsichtigt innerhalb des Vertragszeitraumes Räumlichkeiten des ZDF in Mainz mit audiovisueller Kommunikationstechnik (Systeme) auszustatten bzw. zu modernisieren sowie den Systemservice (Instandhaltung, Service- und Support) für die Systeme über den Vertragszeitraum sicherzustellen. Über die in den Vergabeunterlagen angegebene Mindestabnahmemenge gibt es keine Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich wird ein Warenkorb (AV-Warenkorb) definiert, um weitere Räume ggf. mit den Systemen auszustatten und bestehende Systeme in den Systemservice aufzunehmen. Die Rahmenvereinbarung schreibt zudem Konditionen für Professional Service Leistungen (Stunden- bzw. Tagessätze) fest. Die Systeme werden - bis auf die notwendigen technischen Vorgaben - produktneutral mit dem Ziel einer längerfristigen Festlegung (Systementscheidung) der Technologie ausgeschrieben. D.h. die Systementscheidung hat über die Laufzeit dieses Rahmenvertrages weiter Bestand und die künftige Ausstattung des ZDF folgt dem Ergebnis dieses Vergabeverfahrens.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Zweites Deutsches Fernsehen, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).