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Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Festmachereigesellschaft Nord-Ostsee-Kanal mbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Festmachereigesellschaft Nord-Ostsee-Kanal mbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen- schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde. Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3 Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird. Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu verwenden. Diese werden von den Fe
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- 22.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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