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Gebäudewirtschaft / SZ-Nord Bodenbelagsarbeiten
Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · Norderstedt · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGebäudewirtschaft / SZ-Nord Bodenbelagsarbeiten🏆 Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K. · Henstedt-Ulzburg
- Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K. · Henstedt-Ulzburg
Bieter-Übersicht: 12 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gebäudewirtschaft / SZ-Nord, Erweiterung und Sanierung - Bodenbelagsarbeiten - Erweiterungsneubau für das Schulzentrum Nord in Norderstedt, Neubau eines Schulgebäudes in Hybridbauweise (Holz, Beton) - Der vorgesehene Neubau ist mit einem Untergeschoss, Erdgeschoss und 2 Obergeschossen auf einer Grundfläche von ca. 1.600 m2 geplant. Das Gebäude besteht aus 3 aufgehenden Geschossen mit einer kompakten, quaderförmigen Kubatur und wird teilunterkellert. In den drei Hauptgeschossen werden Klassen- und Fachräume angeordnet. Das Untergeschoss wird neben Lager- und Technikflächen hauptsächlich als Fahrradabstellraum genutzt. Gegenstand der Ausschreibung sind die Bodenbelagsarbeiten für den Ergänzungsneubau am Schulzentrum Nord: Linoleum-Belag, ca. 2125 m²- Kautschuk-Belag, ca. 960 m²- Textilbelag, ca. 70 m²- Fugen und Profile, ca. 150 m- Socklleisten, ca. 1800 m, Markierungen, ca. 280 m- Taktiles Bodenleitsystem, 5,5 m²- Sauberlaufzonen mit Untergrundbeschichtung, ca. 14 m²
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K.Zuschlagswert 126.516 €1 Veröffentlichung
- 23.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.700 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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