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Gebäudewirtschaft / SZ-Nord Bodenbelagsarbeiten

Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · Norderstedt · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Gebäudewirtschaft / SZ-Nord Bodenbelagsarbeiten
    🏆 Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K. · Henstedt-Ulzburg
Auftragnehmer
  • Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K. · Henstedt-Ulzburg
💶 Zuschlagswert 126.516 €
👥 Eingegangene Angebote 12
📅 Zuschlagsdatum 20.12.2025

Bieter-Übersicht: 12 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Gebäudewirtschaft / SZ-Nord, Erweiterung und Sanierung - Bodenbelagsarbeiten - Erweiterungsneubau für das Schulzentrum Nord in Norderstedt, Neubau eines Schulgebäudes in Hybridbauweise (Holz, Beton) - Der vorgesehene Neubau ist mit einem Untergeschoss, Erdgeschoss und 2 Obergeschossen auf einer Grundfläche von ca. 1.600 m2 geplant. Das Gebäude besteht aus 3 aufgehenden Geschossen mit einer kompakten, quaderförmigen Kubatur und wird teilunterkellert. In den drei Hauptgeschossen werden Klassen- und Fachräume angeordnet. Das Untergeschoss wird neben Lager- und Technikflächen hauptsächlich als Fahrradabstellraum genutzt. Gegenstand der Ausschreibung sind die Bodenbelagsarbeiten für den Ergänzungsneubau am Schulzentrum Nord: Linoleum-Belag, ca. 2125 m²- Kautschuk-Belag, ca. 960 m²- Textilbelag, ca. 70 m²- Fugen und Profile, ca. 150 m- Socklleisten, ca. 1800 m, Markierungen, ca. 280 m- Taktiles Bodenleitsystem, 5,5 m²- Sauberlaufzonen mit Untergrundbeschichtung, ca. 14 m²

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Gebäudewirtschaft / SZ-Nord Bodenbelagsarbeiten
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Gebäudewirtschaft / SZ-Nord Bodenbelagsarbeiten
Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K. 126.516 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K.
    Zuschlagswert 126.516 €

    1 Veröffentlichung

    • 23.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 14.700 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 125.649 €
Median 379.796 €
Oberes Quartil 1.307.129 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · Norderstedt

126.516 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 123-25-681
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Norderstedt, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 23.12.2025
CPV-Code 45000000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 12
starker Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Norderstedt
Laufzeit 10.03.2026 – 12.06.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K. · Henstedt-Ulzburg

Auftragnehmer (?)
Parrey Bodenbeläge & Parkett e.K.
Vertrag 20.12.2025

Ø Bieter in der Branche 7.0

Historischer Durchschnitt aus 333.818 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 101.288 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 60 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

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