AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Bundespolizei in Ahrensfelde, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, VOEK 573a-25
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Frist (Submission)
- 14.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Unterhaltsreinigung für die Dienstliegenschaft umfasst voraussichtlich zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns eine Reinigungsgesamtfläche von 44.341,48 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 5.511.145,64m² sowie eine Innenglasfläche von 660,20 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) und eine jährliche Reinigungsfläche von 5.480,96 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Im Lauf des Ausbauplanes wird es voraussichtlich zu verschiedenen Mehrungen und Minderungen kommen. Auf den Ausbauplan wird Bezug genommen. Ob es tatsächlich zu den derzeit vorgesehenen Mehrungen, Minderungen und den vorgesehen Veränderungszeitpunkten kommen wird, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verbindlich abzusehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Reinigung der Mehrungsflächen –zu welchem Zeitpunkt auch immer- durchzuführen und ausreichend Personal hierfür vorzuhalten. Ggf. ist ein Nachtrag über die Mehrungsflächen zu schließen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2027
- Ende
- 31.03.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 167 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.