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Lieferung frei Verwendungsstelle, Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung eines T-AFP Legekopfes und eines Werkstückpositionierers sowie deren Integration in Fertigungszelle (Kopie)
Leibniz Universität Hannover · Hannover · Niedersachsen · Stiftung des öffentlichen Rechts (Land)
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Das Institut für Fertigungstehnik und Werkzeugmaschinen der Leibniz Universität Hannover beabsichtigt am Standort Stade die Beschaffung eines Legekopfes für thermoplastisches und duroplastisches Automated Fiber Placement (T-AFP & AFP) sowie eines Werkstückpositionierers zur Aufnahme von Formwerkzeugen für den Ablageprozess sowie deren Integration in eine bestehende Fertigungszelle für laserbasiertes T-AFP. Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie anschließende Abnahme und Einweisung soll frei Verwendungsstelle und schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 31.03.2027 erfolgen. Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung ein Update der bestehenden KUKA-Robotersteuerung auf KR C4.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Der Fachbereich reichte ein angepasstes Leistungsverzeichnis zur Veröffentlichung ein.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines T-AFP Legekopfes und eines Werkstückpositionierers für die Leibniz Universität Hannover am Standort Stade.
- Integration der gelieferten Komponenten in eine bestehende Fertigungszelle für laserbasiertes T-AFP.
- Update der KUKA-Robotersteuerung auf KR C4 ist ebenfalls Teil des Auftrags.
- Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Einweisung/Schulung sind gefordert.
- Schnellstmögliche Erbringung der Leistung, spätestens bis zum 31.03.2027.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Schulung eines T-AFP Legekopfes und eines Werkstückpositionierers sowie deren Integration in eine bestehende Fertigungszelle.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Technischer Wert 40 %Qualität
In die Bewertung fließen die mit "B" gekennzeichneten Kriterien ein (das Nichterfüllen eines A-Kriteriums führt zum direkten Ausschluss). Werden die erwünschten Spezifikationen erreicht, werden die angegebenen Punkte vergeben, bei Abweichungen eine linear berechnete abweichende Punktzahl. Bei nicht genauer spezifizierten Angaben in der Leistungsbeschreibung werden die Angebote in Relation betrachtet, wobei das Angebot mit der optimalen Lösung volle Punktzahl erhält, die davon abweichenden eine linear berechnete und dementsprechend geringere Punktzahl.
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Preis 30 %
Als maßgeblich wird der Gesamtpreis des Angebots, einschließlich aller Transport-, Ausstattungs-, Support- und Gewährleistungsoptionen gesehen. Laufende Kosten beispielsweise aus Dienstleistungen zu Support- und Gewährleistungsoptionen sind unzulässig bzw. sind im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag im Vornhinein zu kontingentieren. Das preisgünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Ein Angebot, dessen Gesamtpreis doppelt so hoch wie der niedrigste Angebotspreis ist, erhält keine Punkte. Angebote, deren Preis zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem doppelten niedrigsten Angebotspreis liegen, erhalten eine linear berechnete Punktzahl. Der endgültige Angebotspreis ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer, Versand und allen Leistungen anzugeben. Für die Angebote gilt eine gesamte Preisobergrenze in Höhe von 550.000 EUR brutto.
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Liefertermin 30 %Qualität
Als maßgeblich wird der zugesicherte Liefertermin inkl. Inbetriebnahme an den Hauptlieferort ab möglicher Auftragserteilung gesehen. Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin am oder vor dem 31.03.2027 liegt. Das Angebot mit dem frühesten Liefertermin erhält die volle Punktzahl und das Angebot mit dem spätesten Liefertermin erhält 0 Punkte. Angebote, deren zugesicherter Liefertermin zwischen dem frühesten und dem spätesten Liefertermin liegen, erhalten eine linear berechnete Punktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: a) Kurze Eigendarstellung des Bieters (Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur wie zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung). b) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Vorlage einer Kopie ist ausreichend. c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB [vgl. Formblatt "10 IFW Erklärung+zum+Nichtvorliegen+von+Ausschlussgründen"]. d) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern, sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat [vgl. Formblatt "10 IFW Erklärung+zum+Nichtvorliegen+von+Ausschlussgründen"]. e) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist [vgl. Formblatt "10 IFW Erklärung+zum+Nichtvorliegen+von+Ausschlussgründen""]. f) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [vgl. Formblatt "10 IFW T-AFP Legekopf Erklärung Russland"].
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden sowie für Sach- und Personenschäden. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung zu Referenzen des Bieters bzw. Nachweis von mindestens drei in Betrieb genommenen Referenzlegeköpfen mit mindestens einer industriellen Anwendung. [vgl. Formblatt "10 IFW Formblatt+Referenzen"]
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 19.06.2026 Der Fachbereich reichte ein angepasstes Leistungsverzeichnis zur Veröffentlichung ein. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 09.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.147 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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