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Gebäudereinigung in der Integrierte Gesamtschule Kandel
Kreisverwaltung Germersheim · Germersheim · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUnterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in der Integrierte Gesamtschule Kandel
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Los 2 VergebenGlasreinigungsarbeiten in der Integrierte Gesamtschule Kandel🏆 Glanzgruppe Gebäudereinigung GmbH · Karlsruhe
- Glanzgruppe Gebäudereinigung GmbH · Karlsruhe
- Th. Kramer Gebäudereinigung GmbH · Köln
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 12 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: Glanzgruppe Gebäudereinigung GmbH u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Erbringung von Unterhalts-, Grund- (Los 1) und Glasreinigungsarbeiten (Los 2) in der Integrierte Gesamtschule Kandel
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 50 Pkt.Preis
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Leistungsverzeichnis) vollständig ausgefüllt einzureichen. Gewertet wird die vom Bieter angegebene Angebotsendsumme einschließlich Umsatzsteuer. Der Bieter mit dem niedrigsten Preis im Angebotsvergleich erhält die maximale Wertungspunktzahl von 50 Punkten. Die Preise der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Ein – ggf. fiktives – Angebot mit einem doppelt so hohen Preis und Angebote, die teurer als dieses – ggf. fiktives – Angebot sind, erhalten 0 Punkte.
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Leistungsmaß 25 Pkt.Qualität
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 255 (Leistungsverzeichnis) vollständig ausgefüllt einzureichen. Gewertet wird die vom Bieter kalkulierte durchschnittliche Reinigungsflächenleistung. Dabei ist die vom Auftraggeber fixierte durchschnittliche Reinigungsflächenleistung von 244,50 qm/h als Richtwert zu beachten. Je größer die Abweichung der durchschnittlichen Reinigungsflächenleistung des Bieters von diesem Richtwert, desto weniger Punkte werden vergeben. Ein Angebot mit einer durchschnittlichen Reinigungsflächenleistung, die 10 % über (Obergrenze) oder 10 % unter (Untergrenze) dem Richtwert liegt, wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Organisation und Service 25 Pkt.Qualität
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatts 256 (Angaben zur Organisation und zum Service) vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Kriterium ist in die Unterkriterien Qualifikation der Objektleitung (max. 5 Punkte), Objektleiterstunden im Objekt pro Woche (max. 5 Punkte), Häufigkeit der Eigenkontrollen (max. 5 Punkte), Reaktionszeit bei Reklamationen (max. 5 Punkte) und Teilnahme an Objektbegehung (max. 5 Punkte) unterteilt. Dem Auftraggeber kommt es bei der Wertung darauf an, dass die im Auftragsfall vorgesehene Objektleitung über eine hohe Qualifikation in dem Leistungsbereich verfügt, dass der Auftraggeber während der Leistungserbringung einen hohen Service bei der Vor-Ort-Präsenz, der Durchführung von Eigenkontrollen sowie der Bearbeitung von Reklamationen bietet und dass der Bieter vor Angebotserstellung im Rahmen einer Objektbegehung einen Eindruck über das Objekt gewonnen hat.
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Angebotspreis 70 Pkt.Preis
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Leistungsverzeichnis) vollständig ausgefüllt einzureichen. Gewertet wird die vom Bieter angegebene Angebotsendsumme einschließlich Umsatzsteuer. Der Bieter mit dem niedrigsten Preis im Angebotsvergleich erhält die maximale Wertungspunktzahl von 70 Punkten. Die Preise der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Ein – ggf. fiktives – Angebot mit einem doppelt so hohen Preis und Angebote, die teurer als dieses – ggf. fiktives – Angebot sind, erhalten 0 Punkte.
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Leistungsmaß 15 Pkt.Qualität
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 255 (Leistungsverzeichnis) vollständig ausgefüllt einzureichen. Gewertet wird die vom Bieter kalkulierte durchschnittliche Reinigungsflächenleistung. Dabei ist die vom Auftraggeber fixierte durchschnittliche Reinigungsflächenleistung von 20,00 qm/h als Richtwert zu beachten. Je größer die Abweichung der durchschnittlichen Reinigungsflächenleistung des Bieters von diesem Richtwert, desto weniger Punkte werden vergeben. Ein Angebot mit einer durchschnittlichen Reinigungsflächenleistung, die 50 % über (Obergrenze) oder 50 % unter (Untergrenze) dem Richtwert liegt, wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Organisation und Service 15 Pkt.Qualität
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatts 256 (Angaben zur Organisation und Service) vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Kriterium ist in die Unterkriterien Qualifikation der Objektleitung (max. 5 Punkte), Reaktionszeit bei Reklamationen (max. 5 Punkte) und Teilnahme an Objektbegehung (max. 5 Punkte) unterteilt. Dem Auftraggeber kommt es bei der Wertung darauf an, dass die im Auftragsfall vorgesehene Objektleitung über eine hohe Qualifikation in dem Leistungsbereich verfügt, dass der Auftraggeber während der Leistungserbringung einen hohen Service bei der Bearbeitung von Reklamationen bietet und dass der Bieter vor Angebotserstellung im Rahmen einer Objektbegehung einen Eindruck über das Objekt gewonnen hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) Glanzgruppe Gebäudereinigung GmbH · Th. Kramer Gebäudereinigung GmbH1 Veröffentlichung
- 07.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.671 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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