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6W0420 - Rahmenvereinbarunge(n) Wäschereidienstleistungen und Bereitstellung Unterkunftstextilien
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf · Niedersachsen · Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 2 VergebenWäschereidienste Bückeburg🏆 bardusch GmbH & Co. KG · Siedenburg
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Los 3 VergebenWäschereidienste Neustadt🏆 bardusch GmbH & Co. KG · Siedenburg
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Los 4 VergebenWäschereidienste Nienburg🏆 bardusch GmbH & Co. KG · Siedenburg
- bardusch GmbH & Co. KG · Siedenburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: bardusch GmbH & Co. KG. Die übrigen 10 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Rahmenvereinbarunge(n) Wäschereidienstleistungen und Bereitstellung Unterkunftstextilien
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
7 von 11 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (64 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
wirtschaftlichster Preis, Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit
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Qualität 10 %
Konzept zur Qualitätssicherung und zum Reklamationsmanagement
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Nachhaltigkeit 1 5 %Qualität
Umweltmanagementsystem
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Nachhaltigkeit 2 5 %Qualität
Schadstoffklasse Fahrzeuge
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer bardusch GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 11.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 160 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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