AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 13:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f87b9945-a6a7-4178-b209-5bfdcde5ebc0/

Schulverpflegung

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schwabach, Schwabach
Veröffentlicht
20.03.2025
Frist (Submission)
22.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Schulverpflegung des Adam-Kraft-Gymnasiums, der Christian-Maar-Grundschule in Verbindung mit der Johannes-Kern-Mittelschule, des Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasiums und der Johannes-Helm-Grundschule. Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend den unter den Leistungsanforderungen genannten Vorgaben selbstständig und in eigener Verantwortung die Versorgung mit einer warmen Mittagsverpflegung. Die warme Versorgung findet täglich von Montag bis Freitag zwischen 11:15 Uhr und 13:45 Uhr- ausgenommen an Feiertagen und während der Schulferien -mit insgesamt ca. 340 Essensteilnehmern (AKG: 35 ET, CMS/JKMS:100 ET, WEG: 35 ET, JHS 170 ET) pro Tag statt. Bitte beachten Sie die gesamten Vergabe- und Vertragsunterlagen, nebst den dazugehörigen Anlagen. Hieraus ergibt sich der Leistungsumfang.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
01.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
94 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).