POT-01-LAK-001 Einkaufsdienstleistungen
KI Gegenstand ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen für Verbrauchs- und Investitionsgüter von Krankenhäusern mit aktiver Beratung zur Sortimentsoptimierung und Vergabebegleitung.
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge · Neumünster · Schleswig-Holstein · Oberste Landesbehörde
Angebote bis 16.11.2026, 09:00 Uhr (noch 17 Tage)
Das LaZuF betreibt dazu in 24539 Neumünster, Haart 148 eine Landesunterkunft (LUK) und Erstaufnahmeeinrichtung mit einer Kapazität von bis zu 1.120 Betten für die Bewohnenden. Perspektivisch ist eine Erhöhung der Kapazität auf 1.250 Betten vorgesehen. In besonderen Ausnahmesituationen kann die Belegung vorübergehend auch über diesem Wert liegen. Dabei handelt es sich jedoch um zeitlich begrenzte Ausnahmefälle. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF wird als zuständige Zuwanderungsbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Personal vertreten sein.
Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsdienstleister beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24 / 7 vor Ort. Eine Polizeistation ist auf dem Gelände montags bis freitags tagsüber besetzt.
Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung, Betreuung und Verpflegung ist von allen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern, Frauen, Jugendlichen, LSBTI*-Schutz-suchenden, Menschen mit Behinderungen, religiöse Minderheiten, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen oder psychischen Störungen, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern geschlechts-spezifischer Gewalt, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsheirat oder Menschenhandel und Opfern von Gewalt aufgrund sexueller, geschlechtsbezogener, rassistischer oder religiöser Motive zu berücksichtigen.
Geeignete Maßnahmen zur angemessenen Versorgung sind erforderlich. Die Versorgung großer Zahlen von Geflüchteten, die in einem ungewohnten Umfeld leben müssen und nicht über eigene finanzielle Mittel verfügen, stellt hohe Anforderungen an die Aufgabenerfüllung des Leistungserbringers. Der Auftraggeber erwartet daher eine besonders zuverlässige und hochflexible Leistungserbringung von einem Leistungserbringer mit Erfahrungen in diesem Bereich.
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird ein Dienstleister für medizinische Betreuung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 1.250 Personen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
12. Zum Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung ist ein Konzept gem. Leistungsverzeichnis mit dem Angebot einzureichen. Das Gesamtkonzept darf maximal 15 DIN-A4 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,15, Randbreite links & rechts: 2,5, keine Schaubilder) umfassen. Sollte ein Konzept mit mehr als 15 Seiten eingereicht werden, werden die Seiten ab Seite 16 nicht gewertet. Die Bewertungsmatrix ist zu beachten. Weitere Hinweise dazu im LV unter Punkt 9.
11. Zum Zuschlagskriterium Preis ist das Preisblatt ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
10. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer,
vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
4. Eigenerklärung über eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend Punkt 8 der Besonderen Vertragsbedingungen aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
6. Eigenerklärung, dass die geforderten Nachweise aus Punkt 6 der LV spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen und dem Auftraggeber auf Verlangen ausgehändigt werden.
7. Eigenerklärung, dass das geforderte Personalentwicklungskonzept aus dem Punkt 6 der LV zum Leistungsbeginn ausgehändigt wird.
8. Eigenerklärung, dass ein geeignetes EDV-Programm zur ärztlichen Behandlung vorgehalten und unter Nutzung der in der Landesunterkunft vorhandenen Hardware zum Einsatz kommt.
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens zwei Referenz der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2024 - heute) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Medizinische Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse.
Hinweis zu den Referenzen: Der Auftragnehmer muss über nachweisliche Erfahrungen im Bereich der ärztlichen Betreuung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber mit einer Belegung von mindestens 600 Personen verfügen. Das Erreichen der geforderten Referenz „Belegungsstärke“ ist nicht durch das Addieren mehrerer Belegungsstärken (Zusammenfassen mehrerer Referenzen) erfüllt.
Die Vertragsdauer beider Referenzen muss jeweils mindestens 3 Jahre betragen oder betragen haben; der Vertragszeitraum muss mindestens 1 Jahr im Referenzzeitraum liegen oder gelegen haben. Das Erreichen der geforderten Referenz „Vertragsdauer“ ist nicht durch das Addieren mehrerer Vertragslaufzeiten (Zusammenfassen mehrerer Referenzen) erfüllt.
09. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
09a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gegenstand ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen für Verbrauchs- und Investitionsgüter von Krankenhäusern mit aktiver Beratung zur Sortimentsoptimierung und Vergabebegleitung.
KI Gegenstand ist die Erbringung von Einkaufsdienstleistungen (nicht Warenhandel) für Pharmazieprodukte und Zytostatika mit umfassender Beratungsleistung für eine öffentliche Klinikgruppe.
KI Die Ausschreibung betrifft Einkaufsdienstleistungen für Verbrauchs- und Investitionsgüter sowie Pharmazieprodukte für Krankenhäuser.
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