AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTTX2DXBS/documents) · Abgerufen am 28.08.2026 00:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f8858c78-e0b0-4fc2-b6b5-3c44e4b142bf/

Rahmenvereinbarung Facility-Management für die Infrastruktur des BOS-Digitalfunknetzes Brandenburg

Notice-ID: f8858c78-e0b0-4fc2-b6b5-3c44e4b142bf · Procedure-ID: 8b82eb0f-3e6d-44c2-91ca-7b0f615fd804

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Zossen
Veröffentlicht
20.08.2026
Frist (Submission)
21.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes und der hohen Verfügbarkeit der technischen und baulichen Einrichtungen, sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen an den 160 Standorten des BOS-Digitalfunks erforderlich: - Koordinations- und Dokumentationsdienste - Technische Dienste wie Wartungen, Inspektionen und Funktionskontrollen - Instandsetzungsdienste - Störungs-/Notfallmanagement (24/7 Betrieb)

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).