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Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation Großunternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung für die Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams.
- Ziel ist die Präsentation politischer Themen und die Ermöglichung digitaler Live-Teilnahme an Veranstaltungen.
- Die Inhalte werden auf Social-Media-Kanälen und der Ministeriums-Website veröffentlicht.
- Einzelne Aufnahmen werden zur Weiterverwendung an Kooperationspartner und Interessierte weitergegeben.
- Erfahrung in der Videoproduktion und im Live-Streaming ist essenziell.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden. Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
- Barrierefreiheit für alle
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der Arbeitsprobe 50 %Qualität
1. Für die allgemeinverständliche und lebendige Darstellung des Themas „Sozialer Klimaschutz“ soll eine Kurzreportage (Dauer ca. 3 Minuten) konzipiert werden. Ziel ist es, die Bedeutung des Themas für alle gesellschaftlichen Bereiche und die Alltagsrelevanz für die Bürger*innen darzustellen. Die Kurzreportage soll für die Verwendung auf http://www.bundesumweltministerium.de/ und https://www.youtube.com/user/Umweltministerium geeignet sein. Alle relevanten Informationen zum Thema finden sich auf https://www.bundesumweltministerium.de/. a) Gesamtkonzept für die Kurz-Reportage. Das Konzept darf einen Umfang von max. 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Inhaltlich muss es die folgenden Punkte berücksichtigen: - eine Erläuterung der grundlegenden Idee der Kurzreportage - Erläuterungen zur Bildsprache und ggfs. besonderen Stilmitteln wie Zeitraffer, Luftaufnahmen, Animationen, Texttafeln etc. b) Ein Drehbuch mit dem gesamten Sprechertext (inklusive Interviewfragen) für die Kurzreportage (Umfang max. 1 DIN-A4-Seite). c) Drehplan inklusive Zeitplan, Drehorte, Protagonist*innen, Interviewpartner*innen, Liste der einzuholenden Genehmigungen, ggfs. Verwendung von Stockmaterial (Umfang max. 1 DIN-A4-Seite). 2. Es ist ein Konzept für ein wiederkehrendes Video-Format für Social Media, welches die verschiedenen Themen des BMUKN kurz erklärt, zu erstellen. Das Format soll einen hohen Wiedererkennungswert haben und komplexe Themen bürgernah und anschaulich aufbereiten. Die Videos sollen eine Dauer von maximal 1 Minute haben und für die Verwendung auf den Social Media-Kanälen des BMUKN geeignet sein. Gesamtkonzept für das wiederkehrende Social Media-Format. Das Konzept darf einen Umfang von max. 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Inhaltlich muss es die folgenden Punkte berücksichtigen: - eine Erläuterung der grundlegenden Idee des Formats - Erläuterungen zur Bildsprache und ggfs. besonderen Stilmitteln, die den Wiedererkennungswert schaffen - Idee zur Einbindung der User*innen. Formelle Anforderungen und Hinweise an die Konzepte (Aufgaben 1 und 2): Die Konzepte sind in deutscher Sprache unter Beachtung folgender Vorgaben abzufassen: - Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,2-zeilig - Es dürfen jeweils maximal 2 DIN-A4-Seiten für den Konzepten vorangestellte nicht wertungsrelevante Inhalte verwendet und beigefügt werden (z.B. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis usw.). - Anlagen dürfen den Konzepten nicht beigefügt werden. - Sämtliche Seitenvorgaben umfassen auch alle in den Text eingebetteten bzw. angehängten Elemente z.B. Grafiken oder Diagramme. - Alle Seiten und deren Inhalte, welche den vorgegebe nen maximalen Umfang überschreiten, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung sind die formalen Vorgaben zu Seiten- und Textumfang (Schriftgröße usw.) strikt einzuhalten.
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Preis 40 %
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.
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Nachhaltigkeitskonzept 10 %Qualität
In einem Konzept ist zu beschreiben, wie eine nachhaltige Durchführung der Leistung möglich ist (siehe Leistungsbeschreibung, Formular 3.1 der Vergabeunterlagen). Das Konzept darf einen Umfang von 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Formelle Anforderungen und Hinweise an das Konzept: Das Konzept ist in deutscher Sprache unter Beachtung folgender Vorgaben abzufassen: - Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,2-zeilig - Es dürfen maximal 2 DIN-A4-Seiten für dem Konzept vorangestellte nicht wertungsrelevante Inhalte verwendet und dem Konzept beigefügt werden (z.B. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis usw.). - Anlagen dürfen dem Konzept nicht beigefügt werden. - Die obige Seitenvorgabe umfassen auch alle in den Text eingebetteten bzw. angehängten Elementen z.B. Grafiken oder Diagramme. - Alle Seiten und deren Inhalte, welche den vorgegebenen maximalen Umfang überschreiten, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung sind die formalen Vorgaben zu Seiten- und Textumfang (Schriftgröße usw.) strikt einzuhalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ]init[ Aktiengesellschaft für digitale KommunikationAuftragsvolumen (Rahmen) 499.969 €1 Veröffentlichung
- 08.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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