AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKM29G/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 21:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f896dd7f-4c5c-477b-a794-d5b1b286b276/

Befragungen zu Gesundheitsthemen

Notice-ID: f896dd7f-4c5c-477b-a794-d5b1b286b276 · Procedure-ID: 3d2da746-4d32-42ee-a846-3fcde720278a

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Berlin
Veröffentlicht
03.11.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79300000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
942.000 €
Rahmen-Maximum
1.100.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Abteilung Presse & Kommunikation im Geschäftsbereich Politik des AOK-Bundesverbands möchte ein renommiertes Meinungsforschungsinstitut mit der Konzeption und Durchführung von Meinungsumfragen in Deutschland zu verschiedenen gesundheitspolitischen Themen beauftragen. Ziel der Befragungen ist es, aktuelle gesundheitspolitische Themen in den Fokus zu rücken, ein repräsentatives Stimmungsbild der Bevölkerung abzubilden und Presseberichterstattung auf Bundes- und Landesebene dazu zu generieren.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).