AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 19:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f8b7f06a-716b-4b52-918d-2300b02180ae/

Planungsleistungen nach HOAI 2021 §§ 18 und 23 für Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Notice-ID: f8b7f06a-716b-4b52-918d-2300b02180ae · Procedure-ID: cb2d0ca8-de0b-45e1-9674-24f6f76f7ef7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Biesenthal vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, Biesenthal
Veröffentlicht
19.12.2024
Frist (Submission)
04.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Biesenthal, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, beabsichtigt die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für die Stadt Biesenthal mit den Siedlungen Wullwinkel und Dewinsee sowie dem Ortsteil Danewitz. So sollen die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung des Plangebietes geschaffen werden. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Planungsleistungen wird dieses europaweite VgV-Verfahren durchgeführt. Das Vorhaben erhält eine Zuwendung des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).