AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 20:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f90fddb3-4641-487a-acf4-30f528f8c865/

Leasing von verschiedenen PKW, neutral, für die Polizei Sachsen und für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Notice-ID: f90fddb3-4641-487a-acf4-30f528f8c865 · Procedure-ID: 260613f4-6199-49ea-a7a8-9c43359cedd9

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum, Markkleeberg
Veröffentlicht
29.07.2025
Frist (Submission)
19.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34110000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Leasing von verschiedenen PKW, neutral, für die Polizei Sachsen und für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Leasing von 64 PKW Plug-In-Hybrid, neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen

Laufzeit
12 Monate

Los 2 — Leasing von 2 Fahrzeugen PKW (Elektrofahrzeug), neutrale Farbgebung, für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Laufzeit
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).