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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

2025-79 Wachdienst und Flutschutz PREVIER HH

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Wachdienst (Los 1)
    🏆 Lüneburger Wach- und Schließgesellschaft mbH · Hamburg
  • Los 3 Vergeben
    Flutschutz (Los 2)
    🏆 Sicherheit Nord GmbH & Co. KG · Hamburg
Auftragnehmer (2)
  • Lüneburger Wach- und Schließgesellschaft mbH · Hamburg Mittleres Unternehmen
  • Sicherheit Nord GmbH & Co. KG · Hamburg Großunternehmen
💶 Zuschlagswert 557.667 €
👥 Eingegangene Angebote 6
📅 Zuschlagsdatum 10.03.2026

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Wachdienst (Los 1) und Flutschutz Leistungen (Los 2) für das Präventionszentrum (PREVIER) der BGW und VBG. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Leistungsverzeichnissen und dem Vertrag.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Qualität 70 %

    Die Leistungsanforderungen (Qualität) werden mit 70% bewertet.

  • Preis 30 %

    Der Preis wird mit 30% bewertet.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Wachdienst (Los 1)
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 541.150 €
Los 3 Flutschutz (Los 2)
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 16.516 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 180 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) Lüneburger Wach- und Schließgesellschaft mbH · Sicherheit Nord GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 557.667 €

    1 Veröffentlichung

    • 20.04.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 853 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 397.330 €
Median 1.124.513 €
Oberes Quartil 2.613.022 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg

vergabestelle@bgw-online.de
040202071536

557.667 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 18.04.2026
CPV-Codes (2) 79710000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
90710000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Angebote 6
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,2) (?)
Lose 2
Erfüllungsort Hamburg
Laufzeit 16.03.2026 – 15.03.2030
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Auftragnehmer (2) (?)
  • Lüneburger Wach- und Schließgesellschaft mbH Mittleres Unternehmen
  • Sicherheit Nord GmbH & Co. KG Großunternehmen
Vertrag 10.03.2026

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 77.902 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.387 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →