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Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung🏆 Ingenieurbüro Börjes GmbH & Co. KG · Oranienburg
- Ingenieurbüro Börjes GmbH & Co. KG · Oranienburg
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel, als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, beabsichtigt den klimagerechten Neubau einer Rettungswache.
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📅 Laufzeit endet am 28.05.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Herangezogen für die Preisbewertung wurden die vom Bieter in den Preisblättern für die Verkehrs- und Freianlagenplanung angebotenen Honorarsätze, Stundensätze sowie die angebotenen Gesamtwertungssummen in Euro unter Berücksichtigung einer ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten Nachlasses ohne Bedingungen, wie sie sich nach erfolgter Preisprüfung durch den Auftraggeber darstellt. Es wurden im Rahmen der Preisbewertung nur die verbliebenen wertbaren Angebote berücksichtigt, d. h. Angebote, die die verbindlichen Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllten. Das Kriterium Preis unterteilt sich in 2 Wertungskriterien wie folgt: I. Preisbewertung zu Honorar, Nebenkosten und Zuschlägen Anhand der angebotenen Parameter zur Honorarberechnung des Bieters waren gemäß Preisblatt nach den Ermittlungsgrundsätzen der HOAI Angebotspreise zu a. den jeweiligen Honoraren für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, b. Nebenkosten, c. ggf. gewährte Nachlässe bzw. geltend gemachte Zuschläge, d. Gesamtpreis (netto), e. Umsatzsteuer, f. Gesamtangebotssumme (brutto) = Wertungspreis anzugeben. Die Höhe der anrechenbaren Kosten ist in den Preisblättern aufgeführt. Die Ermittlung der Bewertungspunkte für das Kriterium P.I (Preis- Honorarsätze, Nebenkosten und Honorarzuschläge) erfolgte nach folgendem Schlüssel: - 148 Punkte erhielt das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. - 0 Punkte erhielt ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungspreis erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungspreisen erfolgte über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x 148 Punkte) II. Preisbewertung Stundensätze Anhand des Angebots des Bieters gemäß Preisblatt wurden die angebotenen Stundensätze zu a. projektbearbeitender Person, b. Mitarbeiter nach folgendem Schlüssel bewertet: - 26 Punkte erhielt das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für die projektbearbeitende Person. - 26 Punkte erhielt das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für Mitarbeiter. - 0 Punkte erhielt ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweiligen niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit jeweils darüber liegendem Stundensatz erhielten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Stundensätzen erfolgte über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest )] x 26) Die errechneten Wertungspunkte wurden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für das Zuschlagskriterium "Preis" konnten insgesamt maximal 200 Punkte erreicht werden. Die Punkte gingen in die Gesamtwertung ein.
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Qualität 50 %
Bei der Wertung der Qualität/Leistung übte der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nahm eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen (vgl. oben Punkt 3.4; Qualifikationsnachweise und Referenzen) vor. Die Angebote werden durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus zwei (2) Prüfern, beurteilt. Diese prüften und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergaben für jedes Angebot ihre Punkte pro Wertungskriterium nach folgenden Maßgaben: Kriterium Q Bewertung der Qualität und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Person 1. Anhand der eingereichten Unterlagen des Bieters zur Qualifikation, des beruflichen Werdegangs und einschlägigen Berufserfahrung (z.B. Kurzvita/tabellarischer Lebenslauf, Nachweise) bewerteten die Prüfer des Auftraggebers die durch einschlägige berufliche Ausbildung, Tätigkeiten und ggf. durchlaufene Fort-/Weiterbildungen nachgewiesenen fachlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen der angebotenen projektbearbeitenden Personen. Maßgeblich für die abgestufte Bewertung ist Umfang, Vielseitigkeit, Qualifikationsniveau und Dauer der nachgewiesenen fachlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen. Bewertet wurde dabei, inwieweit anhand der nachgewiesenen fachlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen eine fachkundige, effiziente, qualitativ hochwertige und zielorientierte Durchführung der Leistungen des AG erwartet werden konnte. 2. Anhand der eingereichten zwei (2) vergleichbaren persönlichen Referenzen bewerteten die Prüfer des Auftraggebers Umfang und Qualität der nachgewiesenen spezifischen Erfahrungen des angebotenen Verkehrs- bzw. Freianlagenplaners bei der Planung vergleichbarer Projekte. Maßgeblich für die abgestufte Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung, insbesondere im Hinblick auf: erbrachten Leistungsinhalt (Art und Größe, Komplexität), Schwierigkeitsgrad und Vielfalt der planerischen Anforderungen sowie die Nachvollziehbarkeit der Referenz. Positiv bewertet wurde dabei, wenn anhand der angegebenen Referenz/en eine fachkundige, effiziente, qualitativ hochwertige und zielorientierte Durchführung der Leistungen des AG erwartet werden konnte. Des Weiteren wurde positiv bewertet, wenn aus der Referenz hervorging, dass mehrere Baumaßnahmen gleichzeitig betreut wurden. Es galt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu dem Kriterium Q. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel wurden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Bewertungsschlüssel zu dem Kriterium Q: Für die Bewertung zum Zuschlagskriterium Q erfolgte die Punkteverteilung analog dem Schulnotensystem. Die Punktevergabe reichte hierbei von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für unzureichende Darstellungen/Aussagen zum jeweiligen Thema. 10 = hervorragende Aussagen/Darstellung, 9 = sehr gute Aussagen / Darstellung, 7 = gute Aussagen / Darstellung, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Aussagen / Darstellung, 1 = mangelhafte Aussagen / Darstellung, 0 = unzureichende Aussagen / Darstellung. Aus den Punkten pro Wertungskriterium der zwei (2) Prüfer wurde der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Dieser wurde bis auf zwei (2) Nachkommastellen berechnet. Die Punktemittelwerte wurden addiert, die Summe ging in die Gesamtwertung ein. Es konnten für die Qualitätsbewertung insgesamt maximal 200 Bewertungspunkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Börjes GmbH & Co. KGZuschlagswert 67.157 €1 Veröffentlichung
- 15.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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