AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen Neubau Begegnungsstätte LGS, Objektplanung Gebäude u. Innenräume
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Offenburg
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Frist (Submission)
- 05.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Neubau einer Begegnungsstätte im Gelände der Landesgartenschau 2032, Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 - 37 HOAI) LP 1-9 stufenweise, zunächst LP 1-3: Die Stadt Offenburg plant im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2032 (LGS) den Neubau einer Begegnungsstätte, die dauerhaft vom Stadtteil und Familienzentrum (SFZ) Stegermatt genutzt werden soll. Das SFZ ist seit über 25 Jahren ein zentraler Baustein der sozialpädagogischen Arbeit in Offenburg. Sein Ziel ist es, in den verschiedenen Stadtteilen sozialräumliche Zentren zu etablieren, die ein breites Spektrum an Angeboten für Bewohnerinnen und Bewohner aller Altersgruppen bereitstellen. Das neue Gebäude soll sowohl für eigene Veranstaltungen und Programme des SFZ als auch für externe Nutzungen zur Verfügung stehen. Während der Landesgartenschau wird der große multifunktionale Hauptraum der Begegnungsstätte als Ausstellungsfläche oder für weitere öffentliche Formate genutzt. Die Gesamtfläche des Raumprogramms liegt - abhängig von der endgültigen Ausgestaltung - zwischen ca. 310 m² und 460 m². Anlagen, wie Pläne etc., die für die Entwurfsbearbeitung in Stufe 2 erforderlich werden, werdem erst zum gegebenen Zeitpunkt bereitgestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.01.2027
- Ende
- 31.05.2029
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.