AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 03:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f9635df8-167a-4c8f-bf6a-03bb2946b105/

Neubau der Martin-Niemöller Gesamtschule_Schlosser_Metallbauarbeiten

Notice-ID: f9635df8-167a-4c8f-bf6a-03bb2946b105 · Procedure-ID: aafe21ad-ac0b-4549-8139-5d8cc251319a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
11.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45324000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
644.789 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück mit hierauf jeweils zu errichtenden Baukörpern: BA Süd Baugrundstücksgröße: ca. 8.995 m2 maximale Grundfläche: ca. 3.457 m2 (Sockelgeschoss) Bruttorauminhalt: ca. 37.674 m3 (Kategorie R) Bruttogeschossfläche: ca. 7.128 m2 (Kategorie R) Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 14,75 m BA Nord Baugrundstücksgröße: ca. 11.960 m2 maximale Grundfläche: ca. 7.549 m2 (Sockelgeschoss) Bruttorauminhalt: ca. 89.887 m3 (Kategorie R) Bruttogeschossfläche: ca. 16.927 m2 (Kategorie R) Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 21,80 m

Vertragslaufzeit

Beginn
24.08.2026
Ende
14.07.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.05.2026
Angebotsspanne
644.789 – 1.186.262 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).