Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf Verlangen sind vorzulegen:
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- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer
- Nachweis der Innung des Gebäudereinigerhandwerks mit der Angabe der Mitgliedsnummer (wenn vorhanden)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.