AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E35313345) · Abgerufen am 03.11.2026 20:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f9b049d0-d1d9-465e-a59a-c12d7842c01f/

Beschaffung Batteriebusse mit Brennstoffzellen-Range-Extender

Notice-ID: f9b049d0-d1d9-465e-a59a-c12d7842c01f · Procedure-ID: bd310394-1669-47ef-a35e-0387edec5d34

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwirtschaft Weimar GmbH, Weimar
Veröffentlicht
18.10.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34144910 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
12.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von insgesamt zwölf fabrikneuen, emissionsfreien Niederflurlinienbussen mit batterieelektrischem Antrieb und Brennstoffzellen-Range-Extender, bestehend aus fünf Solobussen und sieben Gelenkbussen. Die Lieferung erfolgt in zwei zeitlichen Lieferlosen: Lieferlos 1: zwei Solobusse und vier Gelenkbusse. Lieferlos 2: drei Solobusse und drei Gelenkbusse. Die Beschaffung erfolgt als einheitlicher Gesamtauftrag. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsbestandteile ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage U (Lastenheft).

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).