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Selmigerheideschule (Sanierung, Umbau und Erweiterung), Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Stadt Hamm, Immobilienmanagement · Hamm · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Allgemein: - Erweiterung des Schulgebäudes - Umstrukturierung und Sanierung der Bestandsgebäude - Gesamtnutzfläche von ca. 2.215 m2 Interimslösung: - Zusätzlich ist als Interimslösung eine Containeranlage mit einer Fläche von 2.160 m2 erforderlich. In diesem Fall sind die Leistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (HLS) die Ver- und Entsorgung der Containeranlage sicherzustellen. - Der Bauablauf ist unter geringer Beeinträchtigung des Schulbetriebs umzusetzen. Abbruch Bestandsgebäude: - Teilabbruch oder Abbruch der Bestandgebäude (Gebäudeteil A2 und Hausmeisterhaus) mit einer BGF von ca. 1.160 m2. - Sicherstellung einer weiteren Versorgung der verbleibenden Bestandsgebäude. - Die Gebäudeteile A2 und Hausmeisterhaus werden abgebrochen. Die bestehende Heizungsanlage befindet sich derzeit im Gebäudeteil A1. Die Planungsaufgabe des Ingenieurbüros für Technische Ausrüstung (HLS) ist es, sicher zu stellen, dass eine weitere Ver- und Entsorgung der verbleibenden Bestandsgebäude (Altbau, Turnhalle, Gebäudeteil B) gewährleitet ist. Erforderliche Maßnahmen Technische Ausrüstung HLS: - KG 410: o Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen, Trinkwasserzirkulationsanlagen, Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen - KG 420: o Gebäudeheizungsanlagen, mono- oder bivalente Systeme (zum Beispiel Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen) o Flächenheizungen o Hausstationen o Verzweigte Netze - KG 430: o Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftung - KG 470: o Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Küchen mittlerer Größe, Aufwärmküchen, Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung (keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger Kälteanlagen o Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen o Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel technische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen - KG 480: o Herstellerneutrale Gebäudeautomat
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die Wertungsmatrix enthielt im Unterkriterium "Höchste anrechenbare Kosten (Netto) aus den benannten Referenzen" eine fehlerhafte Summenangabe.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) im Rahmen der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Selmigerheideschule in Hamm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 01.07.2024 Die Wertungsmatrix enthielt im Unterkriterium "Höchste anrechenbare Kosten (Netto) aus den benannten Referenzen" eine fehlerhafte Summenangabe. · in TED EU + oev
- Frist 24.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 94 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EVERSMANN - beratende Ingenieure - Technische GebäudeausrüstungZuschlagswert 89.090 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.188 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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