AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 13:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f9c9e31f-cb47-49e3-b8cb-dbd38b42f06b/

Evaluation des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II)

Notice-ID: f9c9e31f-cb47-49e3-b8cb-dbd38b42f06b · Procedure-ID: 2604f353-d07f-4924-959a-e3474543a6cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Veröffentlicht
22.12.2025
Frist (Submission)
11.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79419000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Evaluation des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).