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Bewachung - Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, Dezentrale Einrichtungen für die Unterbringung von Geflüchteten
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 5 · München · Bayern
Beschreibung
Rahmenvertrag mit 5 Wirtschaftsteilnehmern für Hausordnungs- und Objektschutzdienste auf Abruf in dezentralen Einrichtungen des Sozialreferates im Stadtgebiet München für die Unterbringung von Geflüchteten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Hausordnungs- und Objektschutzdienste für Unterkünfte von Geflüchteten in München.
- Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit 5 Wirtschaftsteilnehmern, der auf Abruf erfolgt.
- Die Leistungserbringung ist bedarfsabhängig in dezentralen Einrichtungen des Sozialreferates.
- Der CPV-Code 79710000 deutet auf Sicherheitsdienste hin.
Es wird ein Rahmenvertrag mit 5 Wirtschaftsteilnehmern für Hausordnungs- und Objektschutzdienste auf Abruf in dezentralen Unterkünften für Geflüchtete in München gesucht.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 17.08.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 04.08.2026 Original-Veröffentlichung
- 03.08.2026 Der ursprüngliche Vertrag VGSt1-2-2023-0029 sollte bis 14.12.2025 laufen. Der Nachfolgervertrag VGSt1-2-2025-0074 wurde am 30.07.2025 ausgeschrieben und sollte zum 15.12.2025 beginnen. Für die Leistungsübernahme ist eine Vorlaufzeit von 4 Wochen notwendig, d.h. der Zuschlag musste spätestens am 17.11.2025 erteilt werden. Der Ablauf der Angebotsfrist wurde auf den 29.08.2025 festgesetzt. Unter Berücksichtigung der Stillhaltefrist war für die Auswertung der eingegangenen Angebote ein Zeitraum von ca. 2,5 Monaten vorgesehen. Am 13.03.2026 wurde der Vertrag VGSt1-2-2023-0029 bis zum 14.04.2026 verlängert. Rechtsgrundlage für die Verlängerung ist § 132 Abs. 3 GWB (siehe Vormerkung vom 13.03.2026). Am 13.04.2026 wurde der Vertrag VGSt1-2-2023-0029 bis zum 15.05.2026 verlängert. Rechtsgrundlage für die Verlängerung ist § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB sind erfüllt: Unvorhersehbare Umstände Die Verzögerung beruht auf Umständen, die trotz ordnungsgemäßer Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren. Zwar ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass in einem Vergabeverfahren Bieterrügen erhoben werden. Im vorliegenden Fall war jedoch weder das gleichzeitige Eingehen zweier Rügen noch insbesondere die außergewöhnliche Komplexität der Rüge zum möglichen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorhersehbar. Die Bearbeitung erforderte eine umfangreiche Sachverhaltsaufklärung, die Einbindung verschiedener interner Stellen sowie eine umfassende rechtliche Würdigung. Dieser außergewöhnliche Prüfungsaufwand führte zu einer erheblichen Verzögerung des Vergabeverfahrens, die auch bei Anwendung der im Vergaberecht gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbar war. Die Verzögerung beruht daher nicht auf einer unzureichenden Planung oder Organisation der Auftraggeberin, sondern auf außergewöhnlichen Umständen im konkreten Vergabeverfahren. Erforderlichkeit der Vertragsänderung Die Verlängerung des bestehenden Vertrages ist erforderlich, um den Zeitraum bis zur Zuschlagserteilung sowie die anschließende notwendige Implementierungsphase des neuen Auftragnehmers zu überbrücken. Selbst bei einer unmittelbar nach Abschluss der Rügebearbeitung möglichen Zuschlagserteilung wäre eine sofortige Aufnahme der Leistungen durch den neuen Auftragnehmer tatsächlich nicht möglich gewesen. Aufgrund der erforderlichen Personalplanung, Objektübernahme, Einweisungen sowie organisatorischen Vorbereitung ist eine Vorlaufzeit von etwa vier Wochen erforderlich. Ohne die Vertragsverlängerung könnte die Bewachung der Objekte nicht lückenlos gewährleistet werden. Angesichts der sicherheitsrelevanten Bedeutung der Bewachungsleistungen ist eine Unterbrechung der Leistungserbringung ausgeschlossen. Beschränkung auf das unbedingt erforderliche Maß Die Vertragsverlängerung erfolgt ausschließlich bis zum 15.05.2026 und damit lediglich für den Zeitraum, der erforderlich ist, um das Vergabeverfahren ordnungsgemäß abzuschließen und dem neuen Auftragnehmer die notwendige Implementierungsphase zu ermöglichen. Einhaltung der Wertgrenze Der Wert der Auftragsänderung beträgt 6,28%. Keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags Die Vertragsänderung beschränkt sich ausschließlich auf die Laufzeit des bestehenden Vertrages. Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Einsatzorte, Qualitätsanforderungen sowie die übrigen vertraglichen Regelungen bleiben unverändert. Der Gesamtcharakter des öffentlichen Auftrags wird daher nicht verändert. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 870 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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