Terrestrische Gewässervermessung Nuthe und ihrer Nebengewässer
Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam OT Groß Glienicke · Brandenburg
Beschreibung
Aktualisierung der Risikogebiete Nuthe/Nieplitz: Teilprojekt 1: Terrestrische Vermessung des Flussschlauchs der Nuthe (km 66,7 bis km 0, Mündung in die Havel), der Nieplitz (km 44,0 bis km 0), des Hammerfließes (km 18,1 bis km 0,1) und des Großbeerener Grabens (km 20,8 bis km 0) und ihrer Nebengewässer Für die Ermittlung des Hochwasserrisikos der Nuthe ist im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der Aufbau eines hydronumerischen Modells vorgesehen, um so durch Überschwemmungen gefährdete Bereiche zu ermitteln. Für die Modellerstellung werden aktuelle, normierte Vermessungsdaten der unten genannten Gewässer und ihrer Vorländer benötigt, deren Einmessung mit Hilfe dieser Vergabe beauftragt werden soll. Aufgrund des großen Umfanges der Vermessungsleistungen soll die Vergabe losweise erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Auftrag zur terrestrischen Vermessung von Flüssen und Nebengewässern (Nuthe, Nieplitz, Hammerfließ, Großbeerener Graben) zur Aktualisierung von Hochwasserrisikogebieten.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
„Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Mit dem offenen Verfahren wendet sich der Auftraggeber auf Grundlage einer europaweiten Bekanntmachung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen mit der Aufforderung, nach Abruf der Vergabeunterlagen Angebote einzureichen (§ 15 Abs. 1 VgV). Jedes interessierte Unternehmen ist somit berechtigt, ein Angebot abzugeben. Hierdurch soll dem Wettbewerbsprinzip in besonderem Maße Geltung verschafft werden, da beim offenen Verfahren gerade keine vorherige Einengung des Bewerberkreises möglich ist und somit ein breitestmöglicher Wettbewerb sichergestellt wird. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das den größtmöglichen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller potenziellen Bewerber gewährleisten soll, weshalb etwa Angebote, welche die Vergabeunterlagen ändern, vom Vergabewettbewerb auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).“
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.952 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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