Serielle Multiplex-Immunfluoreszenz-Mikroskopie-Plattform
KI Beschaffung einer seriellen Multiplex-Immunfluoreszenz-Mikroskopie-Plattform zur Analyse von Nierenbiopsieproben für das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 01.12.2026, 13:00 Uhr (noch 27 Tage)
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Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sucht einen Partner für die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Diagnostik. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vollversorgungsvertrag zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten in-vitro-diagnostischen Analysen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen klinisch-chemische, immunologische, serologische, hämostaseologische, hämatologische und molekulardiagnostische Untersuchungsverfahren. Die Laboratorien streben einen höchstmöglichen Automations- und Konsolidierungsgrad mit optimierter Personalbindung im gesamtanalytischen Ablauf an. Zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen stellt der Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit die hierfür erforderlichen Laborautomations- und Analysesysteme einschließlich der zugehörigen Software- und IT- Komponenten sowie sämtliches für die Durchführung der Analysen erforderliches Zubehör zur Verfügung. Art, Anzahl und Dimensionierung der hierfür erforderlichen Systeme sind durch den Auftragnehmer entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung auszulegen. Die Analysen werden durch Mitarbeitende des UKE durchgeführt. Die für den Betrieb der bereitgestellten Systeme erforderlichen Schulungen der Mitarbeitenden sind durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: - Los 1: Klinische Chemie, Hämostaseologie, Hämatologie und Infektionsserologie (Blutspendertestung) - Los 2: Mikrobiologische Infektionsserologie und Molekulardiagnostik (PCR) — Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sucht einen Partner für die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Diagnostik. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vollversorgungsvertrag zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten in-vitro-diagnostischen Analysen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen klinisch-chemische, immunologische, serologische, hämostaseologische, hämatologische und molekulardiagnostische Untersuchungsverfahren. Die Laboratorien streben einen
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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Lieferung von Laborautomation für das Zentrum für Diagnostik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, betroffen sind die Institute für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin, Transfusionsmedizin und Mikrobiologie sowie Virologie und Hygiene.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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4–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Erklärung des Bewerbers über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag beizufügen. Ein fehlendes Umweltmanagement bzw. fehlende Maßnahmen zur Nachhaltigkeit führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
AUSWAHLKRITERIEN Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke in für dem Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. In Bezug auf die Referenzen werden folgende objektive Kriterien herangezogen: - Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare erbrachte Leistungen Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte - Eigenerklärung zur Personalstärke in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern: 100 Punkte - Referenzen: 700 Punkte Die Angaben und Nachweise zur Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung, zum Qualitätsmanagement, zum Umweltmanagement/Nachhaltigkeit wird ebenso wie der gesamte Bereich "Befähigung zur Berufsausübung" nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße, - 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Basis sind die von den Bewerbern jeweils konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum jeweiligen Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet. Die Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden ist begrenzt auf vier je Los (sofern hinreichend geeignet). Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Mindestanforderung für Los 1 ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Eine Referenz wird nur dann als gleichwertig gewertet, wenn es sich um eine Referenz aus einem deutschen Universitätsklinikum handelt, welche ein vergleichbares Probenaufkommen, eine ähnliche Komplexität und einen 24/7 Betrieb aufweist. Die Referenzanlage muss sich seit mindestens 6 Monaten im Routinebetrieb befinden. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Mindestanforderung für Los 2 ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Eine Referenz wird nur dann als gleichwertig gewertet, wenn diese aus Hardwarekomponenten besteht, die einen automatischen Workflow in Infektionsserologie und Molekulardiagnostik darstellt. Es muss sich jeweils um eine Referenz in einem vergleichbaren deutschen Laboratorium mit ähnlichem Probenaufkommen und ähnlicher Komplexität handeln. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt. Zudem Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern umgerechnet auf Vollzeitkräfte. Die Mitarbeiter der relevanten Geschäftsfelder werden zur Auswahl der Bewerber für die zweiten Stufe verwendet.
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Verfügt der Bewerber nicht über ein QM-Zertifikat so hat er allgemeine QM-Maßnahmen für seine Geschäftsabläufe zu beschreiben. Ein fehlendes Qualitätsmanagement führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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KI Modernisierung und funktionale Erweiterung bestehender integrierter, navigationsgestützter Assistenzsysteme für verschiedene chirurgische Fachbereiche.
KI Der Auftraggeber sucht die Lieferung von zwei Bronchoskopietürmen für die interventionelle Bronchoskopie und die Konsiliar-/Notfallbehandlung.
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