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Projektträgerschaft des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Bereich „Künstliche Intelligenz“
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der das zuständige Fachreferat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Bereich „Softwaretechnologien, Künstliche Intelligenz (KI)“ unterstützt. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des Fachreferates bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien, Beratung von Förderinteressierten und Antragstellern, Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen und Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen bei der Mitwirkung bei der Konzeption von Förderaktivitäten auf dem Gebiet der KI sowie zur Stärkung der Entwicklungs- und Produktionsfähigkeiten für Software am Standort Deutschland. Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiede-nen Förderprogramme und Aktivitäten verbleiben im BMFTR. Der PT ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des BMFTR gebunden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium (50%) nach WichtigkeitQualität
K1: Konzept zur Herleitung von Forschungsbedarfen und Darstellung von Forschung, Entwicklung und Anwendung im Themenbereich der Softwaresysteme, Datenwissenschaften und insbesondere Künstliche Intelligenz bei der Ableitung von Förderlinien in der KI (30%); K2: Konzept zur Analyse der Spezifika von Software-KMU vor dem Hintergrund des Förderinstrumentariums mit Ableitung von innovativen zielgruppengerechten Fördermaßnahmen (20%); K3: Konzept zur Analyse von Anforderungen an Softwaremethoden und Ableitung von Fördermaßnahmen (20%); K4: Konzept zur Analyse der Qualifikation im Softwaresektor (Bedarf, Qualifikationswege (im Sinne institutioneller und nichtinstitutioneller Angebote), Berücksichtigung Forschungsförderung) (10%); K5: Konzept zur Entwicklung von Förderinstrumenten (20%)
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Preiskriterium (50%) nach WichtigkeitPreis
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 69 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VDI/VDE Innovation + Technik GmbHZuschlagswert 23.296.000 €1 Veröffentlichung
- 22.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 183 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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